MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.
Wir stellen dir deine Betriebsrente zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn bereit. Wenn du den Termin vorziehen möchtest, ist dies frühestens zu deinem 62. Geburtstag möglich. Für Verträge mit Beginn vor 2012 auch bereits frühestens zum 60. Geburtstag. Dann fällt deine Betriebsrente entsprechend geringer aus. Du kannst den Termin auch bis höchstens zum 75. Geburtstag nach hinten verschieben. Eine Verschiebung auf das Jahr, in dem du nicht mehr erwerbstätig bist und deine gesetzliche Rente beziehst, empfehlen wir. Eine Verschiebung ist besonders wichtig, wenn du eine Kapitalauszahlung statt einer lebenslangen Rente wünschst. Etwa ein halbes Jahr vor dem vereinbarten Rentenbeginn erhältst du von uns ein sogenanntes Ablaufschreiben mit Informationen zur voraussichtlichen Höhe deiner MetallRente. Dann musst du dich entscheiden, ob du zum verabredeten Zeitpunkt oder später deine betriebliche Altersversorgung als Rente oder als Kapitalzahlung oder eine Kombination von Kapitalzahlung und Rente erhalten willst.
Wenn dein neuer Arbeitgeber MetallRente anbietet, kannst du deinen Vertrag dort einfach zu denselben guten Konditionen fortführen. Ist das nicht der Fall, hast du die Möglichkeit, dein erspartes Kapital auf das Betriebsrentenangebot deines neuen Arbeitgebers übertragen zu lassen oder den MetallRente Vertrag privat fortzusetzen. Sprich am besten vor deinem Jobwechsel mit deiner Personalabteilung über die notwendigen Schritte.
Wenn du die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei aus deinem Bruttogehalt in die MetallRente eingezahlt hast („Bruttoentgeltumwandlung“), musst du die Leistungen in vollem Umfang versteuern. Auch Betriebsrentenleistungen mit Zulagenförderung (Riester) aus "Nettoentgeltumwandlung" sind voll steuerpflichtig.
Du kannst den Vertrag privat fortführen und deine Beiträge ggf. anpassen. Deinen MetallRente Vertrag kannst du in der Regel auch später zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen, weil MetallRente in vielen Unternehmen unserer Branche angeboten wird. Du kannst deinen Vertrag aber auch beitragsfrei stellen. Deine bereits erworbenen Ansprüche bleiben erhalten. Die Höhe deiner späteren Betriebsrente verringert sich aber entsprechend. Während deiner Arbeitslosigkeit wird dein angespartes Betriebsrentenkapital nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
MetallRente wurde als Versorgungswerk für die Beschäftigten der Metall- und Elrektroindustrie gegründet. Inzwischen können über 150 Branchen und Handwerke unsere Angebote nutzen. Wenn du z.B. in einem Unternehmen oder Handwerksbetrieb der Branchen Metall und Elektro, Stahl, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung oder IT arbeitest, kannst du mit MetallRente für dein Alter zusätzlich vorsorgen, wenn dein Arbeitgeber unsere Vorsorgelösungen anbietet. Informiere dich bei deiner Personalabteilung oder deinem Betriebsrat. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf eine Betriebsrente und auf einen Arbeitgeberzuschuss, wenn es keine tarifvertraglichen Leistungen gibt.
Wir alle wollen unseren gewohnten Lebensstandard auch im Alter beibehalten. Hierfür sollten nach Eintritt in das Rentenalter monatlich rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens zur Verfügung stehen. Die gesetzliche Rente alleine reicht nicht. Deswegen ist zusätzliche Altersvorsorge wichtig. Für die betriebliche Altersvorsorge erhältst du Förderung vom Staat, denn er befreit deine Sparbeiträge von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Auch dein Arbeitgeber unterstützt dich mit einem Zuschuss und/oder tarifvertraglichen Leistungen.
Mit MetallRente sparst du für eine lebenslange zusätzliche Altersrente. Das ist auch sinnvoll, weil diese dir dauerhaft einen höheren Lebensstandard im Alter ermöglicht. Alternativ besteht die Option, deine Betriebsrente als Vollkapitalauszahlung in Anspruch zu nehmen oder eine Teilkapitalauszahlung in Höhe von 30% und den Rest als lebenslange Rente zu bekommen. Ungefähr sechs Monate vor deinem vereinbarten Rentenbeginn erhältst du ein Schreiben von uns und solltest uns dann deine Entscheidung mitteilen – auch zu welchem Termin du deine Leistung erhalten möchtest. Beides hat steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen. Deswegen empfehlen wir dir immer den Rat eines steuerlichen Beraters, z.B. auch des lokalen Lohnsteuerhilfevereins, in Anspruch zu nehmen.
Etwa ein halbes Jahr vor dem vereinbarten Leistungsbeginn erhältst du von uns ein Schreiben mit Informationen zur voraussichtliche Höhe deiner Altersversorgung. Du musst dann unter Berücksichtigung der geltenden beitragsrechtlichen und steuerlichen Regelungen entscheiden, ob du deine betriebliche Altersversorgung als Renten- oder Kapitalzahlung oder einer Kombination aus Rente und 30% Kapitalzahlung zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn oder erst später beziehen willst. Du kannst deinen Rentenbeginn bis höchstens zum 75. Geburtstag nach hinten verschieben. Wir empfehlen dir immer den Rat eines steuerlichen Beraters, z.B. auch des lokalen Lohnsteuerhilfevereins, in Anspruch zu nehmen.
Ja, 2024 beträgt der Mindestbeitrag für die Bruttoentgeltumwandlung 265,13 € jährlich bzw. 22,09 € monatlich. Bis zu 4% der BBG (West) der DRV können 2024 sozialversicherungs- und steuerfrei umgewandelt werden (monatlich max. 302 Euro, jährlich max. 3.624 Euro). Zusätzlich können weitere 4 %, insgesamt 8 % der BBG DRV (West), steuerfrei eingebracht werden (damit steuerfrei bis zu 604 Euro monatlich
bzw. 7.284 Euro jährlich). Ohne Zustimmung des Arbeitgebers gilt der maximale
Dotierungsrahmen von 4 %. Pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG werden auf den Dotierungsrahmen von 8 % angerechnet. Für die Nettoentgeltumwandlung
(Riester-Förderung) gilt: Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen inklusive Zulagen 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens als Gesamtbeitrag in den Vertrag fließen. Es gibt einen Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr.
Wenn du dich für eine Teilkapital- oder einmalige Kapitalauszahlung entscheidest, ist Vorsicht geboten. Denn dein Versorgungskapital musst du im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du daneben noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn bis höchstens zum 75. Geburtstag nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen. Tipp: Hol dir Rat bei einem steuerlichen Berater, z.B. auch deinem lokalen Lohnsteuerhilfeverein, der deine persönliche Einkommenssituation genau kennt.
Bei einer Kapitalzahlung wird das Versorgungskapital fiktiv lediglich auf 10 Jahre verteilt und man zahlt monatlich 10 Jahre lang den entsprechenden Beitrag. Der Freibetrag dafür liegt 2024 bei 21.210 Euro (120 x 176,75 Euro). Beiträge zur Pflegeversicherung müssen jedoch auf das gesamte Versorgungskapital abgeführt werden, wenn es höher ist als 21.210 Euro.
Deine Ersparnisse bleiben davon unberührt, solange dein Arbeitgeber die Beiträge bis zur Stellung des Insolvenzantrages ordnungsgemäß an MetallRente gezahlt hat. Hast du eine Betriebsrente über den MetallPensionsfonds oder die Unterstützungskasse übernimmt Im Insolvenzfall der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) die Zahlung deiner Rente. Der PSV ist der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung für die betriebliche Altersversorgung.
Wenn du deine Beiträge für die Betriebsrente steuer- und sozialversicherungsfrei aus deinem Bruttoeinkommen bezahlt hast, musst du im Rentenalter Beiträge leisten, wenn du gesetzlich krankenversichert bist. Wer pflichtversichert ist, muss dann aber nur auf den Teil der monatlichen Betriebsrentenansprüche Krankenversicherungsbeiträge zahlen, der den gültigen Freibetrag (2024: 176,75 Euro im Monat) übersteigt. Bei einer Kapitalauszahlung wird das Versorgungskapital auf einen fiktiven Zeitraum von 120 Monaten verteilt und du zahlst monatlich zehn Jahre lang den entsprechenden Beitrag (2024: 120 x 176,75 Euro = 21.210 Euro). Beiträge zur Pflegeversicherung müssen jedoch auf die gesamte Betriebsrente abgeführt werden, wenn diese höher sind als die aktuelle Freigrenze. Hast du die Beiträge aus deinem Nettoeinkommen bestritten und die Zulagen-Förderung (Riester) genutzt, musst du keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
Wenn du die Riester-Förderung mit Zulagen für den Aufbau einer Betriebsrente genutzt hast, musst du keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Alle Betriebsrentenansprüche werden zusammengerechnet. Den Freibetrag für die Krankenversicherungsbeiträge gibt es nur einmal.
Ja, aber nur zum Teil. Es gilt ein Grundfreibetrag von aktuell 100 Euro monatlich. Darüber hinaus bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei bis zu einem Höchstbetrag von 281,50 Euro pro Monat im Jahr 2025. Deshalb lohnt sich staatlich geförderte Altersvorsorge für dich auch, wenn du in Teilzeit arbeitest oder wenig verdienst. Einen Arbeitgeberzuschuss oder tarifvertragliche Leistungen für die Altersvorsorge in der Firma bekommen die meisten und alle profitieren im Alter von einer zusätzlichen Rente.
Wir kümmern uns. Du musst nichts tun. Wenn z. B. die Aktienmärkte einbrechen, schichten wir in risikoärmere Anlagen, z. B. Rentenpapiere und Staatsanleihen, um. Dadurch reduzieren wir Verlustrisiken erheblich und stellen kollektiv den Erhalt des eingezahlten Kapitals sicher.
Der Kapitalanlageausschuss kann außerdem vor dem Hintergrund von aktuellen Ausnahmesituationen an den Märkten weitere Entscheidungen treffen, z.B. einen zusätzlichen Risikosteuerungsmechanismus implementieren, die Investments deutlich reduzieren und das Anlagekapital schneller als mit unserem automatischen Risikomanagement normalerweise vorgesehen von den Märkten zurückziehen und in sicherere Anlageklassen umschichten.
Wenn die Entwicklung an den Märkten sich wieder stabilisiert, werden die verschiedenen Anlagevehikel dann wieder bis zur Zielallokation aufgebaut, um von Chancen zu profitieren.
Der Kapitalanlageausschuss unseres Versorgungswerks entscheidet über alle strategischen Anlagegrundsätze für unseren MetallPensionsfonds. Unsere Gesellschafter Gesamtmetall und IG Metall legen großen Wert darauf, dass unsere Angebote besonders wirtschaftlich, ertragreich und sicher sind. Deshalb sind sie im Kapitalanlageausschuss vertreten und nehmen dort Einfluss auf die Anlage der Altersvorsorgebeiträge. Dem Kapitalanlageausschuss gehören außerdem unabhängige Berater, der Sachverständige Dritte der MetallRente GmbH und Vertreter der Kapitalanlagegesellschaften an. Ein Vertreter der Geschäftsführung der MetallRente GmbH leitet ihn.
Die Anlageberichte zur Wertentwicklung des MetallPensionsfonds sind in unserem Zahlen und Fakten Bereich zu finden.
Deine Beiträge für eine Betriebsrente sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Sie werden langfristig angelegt. In der betrieblichen Altersvorsorge mit MetallRente sparst du nicht alleine, sondern bist Teil eines großen Kollektivs. Dadurch kann unser Versorgungswerk dir günstige Konditionen und niedrige Kosten bieten. So sind auch in Zeiten niedriger Zinsen angemessene Erträge möglich. Und viele Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern zusätzlich zum gesetzlichen Zuschuss noch freiwillige Beiträge oder tarifvertragliche Leistungen. Fazit: Betriebliche Altersvorsorge lohnt sich immer für dich!
Die Rentenfaktoren geben an, mit welchem Wert je 10.000 € das zum Rentenbeginn zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital in eine monatliche Rente umgerechnet wird. Zu dieser (Start-)Rente kommt dann noch die Verzinsung in der Rentenphase hinzu und ergibt die monatliche Gesamtrente.
Beispiel: ein Rentenfaktor von 20,00 Euro führt bei einem Gesamtversorgungskapital zum Rentenbeginn in Höhe von 20.000 Euro zu einer monatlichen (Start-)Rente von 40,00 Euro.
Die Rentenfaktoren berücksichtigen u.a. die zugesagte Verzinsung des Vertrags, die Kapitalmarktsituation mit Blick auf die wirtschaftlich erzielbare Verzinsung und die wahrscheinliche Lebensdauer in der Rentenphase. Deshalb gibt es auch nicht „einen“ Rentenfaktor, sondern die Rentenfaktoren sind je nach Versicherungsbeginn, Vertrag usw. unterschiedlich.
Der Rentenfaktor ist im Angebot, im Versicherungsantrag, in der Police sowie auch jährlich in der Standmitteilung angegeben.
Rentenfaktoren sind vor allem für fondsgebundene Angebote relevant, also auch für Pensionsfonds, weil ein Teil der Beiträge in Fonds, also v.a. Sachwerte, investiert wird, deren Wert im Zeitverlauf schwanken kann. Für den in Fonds investierten Teil der Beiträge ist deshalb vor Rentenbeginn noch nicht klar, wie viel Versorgungskapital daraus zum Stichtag zur Verfügung stehen wird – genau, wie wenn man privat eine Aktie kauft oder in einen ETF investiert.
Rentenfaktoren müssen vor allem dann angepasst werden, wenn die zugesagte Verzinsung anders nicht mehr erwirtschaftet werden kann, weil a) das Kapitalmarktumfeld sich verschlechtert oder b) die Lebenserwartung sich drastisch erhöht hat. In Niedrig- bis Negativzinszeiten ist also das Kapitalmarktumfeld der Grund, warum Rentenfaktoren angepasst werden. Sie können aber auch wieder steigen. Anpassungen finden nicht nur nach unten statt. Der aktuelle Rentenfaktor ist auch in der jährlichen Standmitteilung angegeben.
Rentenfaktoren können im Versorgungswerk MetallRente für alle CHANCE und MetallPensionsfonds Verträge verändert werden, die seit 2002 und bis 30.06.2013 geschlossen worden sind. Eine Anpassung kann aber nicht willkürlich vorgenommen werden, sondern in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist eine sogenannte Treuhänder-Regelung für einen solchen Fall vorgesehen. Das bedeutet, dass das Versorgungswerk bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) die Bestellung eines unabhängigen Treuhänders zur Prüfung beantragen muss, wenn z.B. die Situation an den Kapitalmärkten sich so darstellt, dass die bisher angegebenen Rentenfaktoren für die Zukunft ggf. nicht mehr realisiert werden könnten.
Übrigens sind alle Versorgungsberechtigten, die sich für eine Kapitalauszahlung entscheiden, von einer Veränderung der Rentenfaktoren überhaupt nicht betroffen. Sie erhalten zum gewünschten Vertragsende das dann zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital und sollten darauf achten, sich dieses aus steuerlichen wie sozialversicherungsrechtlichen Gründen erst in dem Jahr auszahlen zu lassen, in dem sie möglichst nur noch geringere Einkommen, also kein volles Arbeitseinkommen mehr erhalten. Eine Verschiebung des Auszahlungstermins abweichend vom vereinbarten Rentenbeginn ist in der Regel bis höchstens zum 75. Geburtstag möglich, sodass die Kapitalauszahlung möglichst günstig gestaltet werden kann. Um den „besten“ Zeitpunkt für eine Kapitalauszahlung zu ermitteln, empfehlen wir immer einen steuerlichen Berater zu kontaktieren.
Wenn der Rentenfaktor in der Ansparphase gesenkt wird, fällt die anfängliche (Start-)Rente geringer aus, wenn der Rentenfaktor bis zum Rentenbeginn nicht wieder steigen sollte. Die (Start-)Rente wird aber weiter jährlich unverändert verzinst und steigt also im Zeitverlauf.
Die garantierte Mindestrente ändert sich im Übrigen beim Versorgungswerk MetallRente nicht. Das heißt, auch eine Senkung des Rentenfaktors erfolgt nie unterhalb der zu Vertragsbeginn garantierten Mindestrente, wie sie seit 2009 in den Verträgen angegeben ist.
Nein, sofern der Arbeitgeber arbeitsrechtlich i.W. in der sog. Entgeltumwandlungsvereinbarung nicht mehr zugesagt hat, als im Versicherungsvertrag mit dem Versorgungswerk vereinbart worden ist. Weil die garantierte Mindestrente auch bei Anpassungen des Rentenfaktors immer bestehen bleibt, muss der Arbeitgeber nicht z.B. für eine geringere Startgesamtrente haften. Bei Gleichlauf von Zusage und Vertrag mit dem Versorgungsvertrag steht der Arbeitgeber für die garantierte Mindestrente bzw. für ein garantiertes Mindestkapital ein, die/ das auch von einer Senkung von Rentenfaktoren bei uns nicht betroffen sind. Anpassungen von Rentenfaktoren greifen somit arbeitsrechtlich weder in den sog. past service noch in den future service ein.
Wenn du in einem Unternehmen arbeitest, für das der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Textil- und Bekleidungsindustrie der alten Bundesländer gilt, erhältst du jedes Jahr vermögenswirksame Leistungen (VwL) in Höhe von 240 Euro. Anspruch auf diese Leistung hast du nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit.
Das Beste: Verwendest du deine VwL als Altersvorsorgegrundbeitrag (AVGB) für deine zusätzliche Altersvorsorge, erhältst du von deinem Arbeitgeber außerdem noch einen Zuschuss, der 2021 neu geregelt wurde und sich jetzt noch mehr lohnt: ab 2022: 170 Euro, ab 2024: 210 Euro und ab 2026: 240 Euro. Für deine zusätzliche Altersvorsorge sind diese 240 Euro AVGB plus verbesserter Arbeitgeberzuschuss ein wichtiger Baustein. Wenn du bisher diese tariflichen Leistungen noch nicht genutzt hast, solltest du keine weitere Zeit verlieren, denn das Geld wird dir nicht rückwirkend gezahlt.
Innerhalb des MetallRente.Fondsportfolio kommen für Bestands- und Neuverträge unterschiedliche Anteilklassen zum Einsatz. Sowohl Sparbeiträge des MetallPensionsfonds als auch Sparbeiträge aus dem Angebot CHANCE in der MetallDirektversicherung werden jeweils teilweise in das exklusiv für MetallRente aufgelegte und durch das Versorgungswerk gestaltete MetallRente.Fondsportfolio investiert.
Weil sich seit Gründung von MetallRente immer mehr Versorgungsberechtigte für das Angebot CHANCE und den MetallPensionsfonds entschieden haben, ist das Vermögen im MetallRente.Fondsportfolio stetig gewachsen. Unser Versorgungswerk konnte deshalb 2015 mit unseren Lebensversicherungspartnern bessere Konditionen verhandeln, von denen auch ein großer Teil unserer Bestandskunden profitieren konnte.
Alle CHANCE-Kunden mit Vertragsbeginn ab 01.11.2011 konnten wir in die günstigere Anteilklasse I übertragen. Im MetallPensionsfonds konnten wir alle Verträge seit Auflage des Angebots in die günstigere Anteilklasse W übernehmen.
Unterschiedliche Anteilklassen werden also u.a. dazu gebraucht, um Kostenänderungen abzubilden, z.B. weil wir bessere Konditionen verhandeln konnten. Deshalb findest du im Punkt „Über uns“ bei den Anlegerinformationen und Anlageberichten zum MetallRente.Fondsportfolio die jeweils aktuellsten Informationen abhängig davon, wann dein Vertrag begonnen hat und welche Anteilklasse entsprechend für den Vorsorgevertrag zum Tragen kommt.
Als Versorgungswerk sind wir zunächst verpflichtet, dass aus Vorsorgebeiträgen eine starke, zusätzliche Altersvorsorge wird. Unsere Angebote müssen also u.a. durch besonders gute Konditionen, also niedrige Kosten, und eine sehr gute Kapitalanlage vor allem Renditen erwirtschaften, die helfen, ein gutes Leben im Alter zu sichern. Ökologische und soziale Nachhaltigkeit, wie auch Nachhaltigkeit in der Führung (Governance) sind uns dennoch sehr wichtig und berücksichtigen wir bereits seit 2003. Wir legen die Beiträge der Versorgungsberechtigten breit diversifiziert an, um Risiken zu minimieren, und arbeiten deshalb auch mit mehreren Partnern zusammen. Diese Partner sind in der Gestaltung ihrer Nachhaltigkeitsstrategien und deren Umsetzung unabhängig von MetallRente. Deshalb können wir nicht in allen unseren Vorsorgekonzepten gleich nachhaltig bzw. verantwortungsbewusst in einem weiteren Sinne investieren. Die Vorsorge mit uns wird, auch durch neue gesetzliche und internationale Initiativen wie das Pariser Klimaabkommen oder die sogenannte EU-Taxonomie, in Zukunft immer verantwortungsbewusster werden. Davon profitiert auch die Mehrheit unserer Verträge und nicht nur Neukunden.
Im Rahmen des 2003 exklusiv für unser Versorgungswerk aufgelegten MetallRente.Fondsportfolio können wir und unsere Gesellschafter, Gesamtmetall und IG Metall, frei darüber entscheiden, welchen Stellenwert Nachhaltigkeit gegenüber der Renditeerzielung wie auch der Sicherheit des Kapitals einnehmen soll. Das MetallRente.Fondsportfolio ist ein breit diversifizierter, internationaler Mix aus Aktien, Fonds sowie Staats- und Unternehmensanleihen, in die wir investieren.
Die Nachhaltigkeitsinformationen, die ab 01.01.2023 Jeder vor Vertragsabschluss von uns erhalten muss, gehen auf gesetzliche Vorgaben zurück und geben erstmals durch die staatliche Aufsicht genau definierte Informationen wieder. Die Information zeigt z.B. auf, auf wie viel Prozent der Kapitalanlagen insgesamt Nachhaltigkeitskriterien überhaupt anzuwenden sind, ob ein Angebot sich verpflichtet, einen Mindestanteil des Kapitals nachhaltig zu investieren und wie groß der Anteil des Kapitals ist, der aktuell tatsächlich nachhaltig investiert wird. Außerdem enthält der Überblick viele weitere, detaillierte Informationen zu Kriterien, die Anwendung finden und zugrundeliegenden Standards.
Je niedriger die Garantie, desto mehr Spielraum entsteht bei der Kapitalanlage. In unserem Angebot CHANCE können wir bei einer 80-prozentigen Beitragsgarantie einen größeren Teil der Beiträge in attraktive Anlagen mit höherem Chance-Risiko-Profil in unserem MetallRente.Fondsportfolio investieren als bei einer 90-prozentigen Beitragsgarantie. Die so erwirtschafteten Erträge ergänzen dann zu Rentenbeginn das aus den Beiträgen gebildete Versorgungskapital im Sicherungsvermögen. Bei PROFIL, unserem sicherheitsorientierten Angebot, werden die Beiträge dagegen ausschließlich in den Sicherungsvermögen unserer Versicherungspartner angelegt und die jährlichen Erträge gutgeschrieben.
In zwei Stufen wurde ein neuer verpflichtender Arbeitgeberzuschuss eingeführt. Unternehmen sind nach §1a Abs. 1a BRSG gesetzlich verpflichtet,
- bei Neuzusagen seit 01.01.2019, den 15%igen Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu bezahlen, soweit sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen.
- für Bestandsverträge ist der Zuschuss seit dem 01.01.2022 verpflichtend
Weil es sich um eine gesetzliche Regelung handelt, müssen Beschäftigte mit einem Betriebsrentenvertrag, die Beiträge aus ihrem Bruttoentgelt umwandeln, nichts tun. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, den Zuschuss ab dem Stichtag zusätzlich zu leisten, wenn er zuvor nicht schon einen Zuschuss gezahlt hat, der so gestaltet wurde, dass er auf künftige Regelungen angerechnet werden kann. Ansprechpartnerin ist in der Regel die Personalabteilung.
Für den Arbeitgeberzuschuss nach BRSG gilt ein sogenannter Tarifvertragsvorbehalt. Für tarifgebundene Betriebe haben die Gewerkschaft IG Metall und der Arbeitgeberverband Gesamtmetall im Rahmen des Tarifabschlusses 2018 für die Metall- und Elektroindustrie erklärt, dass Mitgliedsunternehmen den neuen Arbeitgeberzuschuss zunächst so lange nicht zahlen müssen, wie der aktuelle Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung gilt. Tarifgebundene Arbeitgeber in den meisten Branchen wie in der Metall- und Elektroindustrie, Stahlindustrie, Textil- und Bekleidungsindustrie oder in der Holz- und Kunststoffbranche sowie vielen weiteren zahlen aber bereits seit längerem andere tarifvertragliche Leistungen zur Altersversorgung, auf die Beschäftigte Anspruch haben. Achtung! Diese Leistungen müssen Beschäftigte in der Regel beim Arbeitgeber abrufen. Dies geht auch formlos als Mitteilung an die Personalabteilung, die auch die Ansprechpartnerin für Beratungstermine zur betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen ist.
Tarifgebundene Arbeitgeber und nicht tarifgebundene Arbeitgeber, die den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung arbeitsvertraglich in Bezug nehmen, können aber jederzeit auch freiwillige Zuschüsse gewähren. Entsprechende Vereinbarungen können sowohl arbeitsvertraglich als auch durch Betriebsvereinbarungen oder in einer Versorgungsordnung getroffen werden. In allen Fällen muss beachtet und vereinbart werden, dass diese freiwilligen Zuschüsse auf künftige, gesetzlich und/ oder tarifvertraglich obligatorische Zuschüsse angerechnet werden. Diese freiwilligen Zuschüsse gibt es dann ggf. zusätzlich zu tarifvertraglichen Leistungen.
Der Zuschuss des Arbeitgebers kann freiwillig auch höher sein als 15% des Entgeltumwandlungsbetrags des Beschäftigten.
Der Arbeitgeber muss den Zuschuss bis zur Höhe von 15% der Sozialversicherungsersparnis, die ihm dadurch entsteht, dass der Beschäftigte Bruttoentgelt umwandelt, weitergeben. Bei der Bruttoentgeltumwandlung spart nämlich nicht nur der Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge, die seinen Nettoaufwand reduzieren, sondern auch der Chef. Der Arbeitgeber kann aber auch individuell ermitteln, wie hoch seine Sozialversicherungsersparnis ganz genau pro Beschäftigten beträgt. Das nennt man „spitze Abrechnung“. Wie hoch die Ersparnis ist, hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel Höhe des Bruttogehalts, Versicherungsstatus oder auch Steuerklasse des Beschäftigten. Diese individuelle Ermittlung ist auch für den Arbeitgeber deshalb relativ aufwändig und die Höhe des Betrags kann bei Veränderungen auch schwanken.
In der Regel entscheiden sich Betriebe deshalb für eine pauschale Regelung von 15%, 20% oder auch 30% und mehr. Hier ändert sich der Zuschussbetrag nur dann, wenn Arbeitnehmer den Entgeltumwandlungsbetrag verändern. Zum Beispiel: Bei 100 Euro Umwandlung gibt es 15 Euro Zuschuss, wenn der Beschäftigte auf 150 Euro erhöht, gibt es entsprechend 22,50 Euro Zuschuss pro Monat.
Im Todesfall erhalten die bezugsberechtigten Angehörigen aus dem bis dahin angesparten Versorgungskapital eine lebenslange Rentenleistung oder eine Kapitalleistung. Bei Versterben nach Rentenbeginn ist standardmäßig bei Vertragsschluss vorgesehen, dass die Rente an die Hinterbliebenen zehn Jahre
lang in gleicher Höhe gezahlt wird (bei Vertragsschluss nach dem 01.01.2022, bei früherem Vertragsschluss im Standard fünf Jahre). Diese Todesfallleistung heißt technisch gesprochen Rentengarantiezeit. Die Jahre, in denen die Betriebsrente bis zum Tod bezogen wurde, werden von der Leistung abgezogen. Bei Entscheidung für eine Rente kannst du MetallRente bis drei Monate vor dem Beginn der Rentenzahlung
darüber informieren, dass du die Todesfallleistung erhöhen oder verringern möchtest. Die Todesfallleistung kann bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren bis auf ein Kapital der 27-fachen jährlichen Rente erhöht werden, um z.B. Ehepartner oder Lebengefährtin nach dem Tod besser abzusichern. Beachten musst du dabei: Je höher die Todesfallleistung ist, desto geringer ist die Betriebsrente.
Die Tarife der MetallRente sehen in der Regel Leistungen im Todesfall vor (bei Tod vor Rentenbeginn immer).
Gesetzlich berechtigt sind in folgender Reihenfolge: der Ehegatte/ die Ehegattin bzw. der Lebenspartner/die Lebenspartnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die kindergeldberechtigten Kinder und der namentlich benannte Lebensgefährte /die Lebensgefährtin bzw. der Lebenspartner/ die Lebenspartnerin einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft).
Falls keine dieser Personen vorhanden ist und eine Leistung als Sterbegeld vereinbart wurde, zahlen wir in Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse maximal 8.000 Euro an die benannten Berechtigten, ansonsten an die Erben (in der Unterstützungskasse: max. 7.669 Euro). Außerdem kann man zusätzliche Bausteine wählen: eine Witwen- und Waisenrente für lebenslangen finanziellen Schutz der Hinterbliebenen oder eine Absicherung für Hinterbliebene in flexibler Höhe, die als Rente oder Kapital ausgezahlt werden kann. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann das Bezugsrecht jederzeit geändert werden. Du solltest es insbesondere bei Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern und bei wichtigen Ereignissen in deinem Leben überprüfen. Das entsprechende Formular findest du auf unserer Webseite unter Formulare. Dein Arbeitgeber muss das Formular bei MetallRente einreichen.
Dein Geld fließt 1:1 vom Bruttogehalt direkt in deine Betriebsrente. Der Staat fördert dich dadurch, dass er deine Beiträge von Steuern und/oder Sozialabgaben befreit. Du kannst jedes Jahr Beiträge in Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur DRV Deutschen Rentenversicherung (West) sozialversicherungs- und steuerfrei einzahlen. Außerdem hast du die Möglichkeit, weitere vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei für deine betriebliche Altersvorsorge zu verwenden. Im Jahr 2024 sind maximal 3.624 Euro (302 Euro im Monat) steuer- und sozialversicherungsfrei und noch einmal 3.624 Euro (302 Euro im Monat) steuerfrei, insgesamt also 8% der BBG DRV (West) und damit bis zu 604 Euro monatlich bzw. 7.284 Euro pro Jahr.
Nein, du kannst eine Betriebsrente innerhalb eines Vertrags entweder als laufenden (konstanten) Beitrag (der Normalfall für eine gute ergänzende Altersvorsorge) oder als laufenden variablen Beitrag aufbauen. Zwei Verträge sind möglich. Variable laufende Beiträge (oder auch Einmalbeiträge) sind dann sinnvoll, wenn regelmäßig auch schwankende Entgeltbestandteile wie Sonderzahlungen für die Altersvorsorge genutzt werden sollen. Es fallen für variable Beiträge aber etwas höhere Verwaltungskosten an. Die Beiträge können in beiden Varianten monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.
MetallRiester ist deine private Altersvorsorge. An deinem Vertrag ändert sich bei einem Jobwechsel also nichts.
Die Beiträge (Dein Eigenbeitrag + alle Zulagen = maximal 2.100 Euro jährlich) kannnst du in deiner Steuererklärung in der Anlage AV als Sonderausgabe geltend machen. Du erhältst von uns deshalb jedes Jahr eine Beitragsbestätigung. Ergibt sich daraus für dich eine Steuerersparnis, die höher ist als die Zulagen, erstattet dir das Finanzamt den Mehrbetrag.
Im Rahmen der gesetzlichen Freibeträge erfolgt keine Anrechnung auf das Bürgergeld während der Ansparphase. Für private Riester-Renten kann der Beitrag jederzeit reduziert oder ausgesetzt werden. Beachten muss man jedoch, dass sich dies auch auf die Höhe der staatlichen Zulagen auswirkt. Bei späteren Erhöhungen über den Ursprungsbeitrag hinaus wird eine Kostenpauschale von 20 Euro erhoben.
Für deine zusätzliche private Altersvorsorge mit MetallRiester nutzt du die staatliche Zulagenförderung und ggf. Steuervorteile kombiniert mit den besonderen Leistungen des Versorgungswerks. Dadurch sparst du effizient für eine zusätzliche Rente. Das ist heute besonders wichtig, weil die gesetzliche Rente alleine für ein gutes Leben im Alter nicht reicht. Du hast gesetzlich auch die Möglichkeit einer Teilkapitalauszahlung in Höhe von 30%.
MetallRiester ist ein exklusives Angebot für die Beschäftigten der Branchen und Unternehmen des Versorgungswerks MetallRente. Hierzu gehören neben der Metall- und Elektroindustrie die Branchen Stahl, IT, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung sowie über 150 Handwerksbranchen. Auch Ehepartner, die nicht selbst rentenversicherungspflichtig sind, können mit einem Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr eine private Riester-Rente bei unserem Versorgungswerk abschließen und damit die staatliche Zulagenförderung nutzen.
Wenn du einen Teil deines Nettoeinkommens für eine private Riester-Rente oder eine Betriebsrente sparst, erhältst du Zulagen vom Staat. Diese Förderung gibt es für dich als Grundzulage (175 Euro im Jahr) und für jedes deiner Kinder als Kinderzulage: für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro, sonst 185 Euro im Jahr. Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Das nennt man auch oft Riester-Förderung.
Wenn du dich bei MetallRiester für eine Kapitalauszahlung in Höhe von 30% entscheidest, musst du das Versorgungskapital im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du zusätzlich noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen.
Wenn du deine Beiträge für die Betriebsrente steuer- und sozialversicherungsfrei aus deinem Bruttoeinkommen bezahlt hast, musst du im Rentenalter Beiträge leisten, wenn du gesetzlich krankenversichert bist. Wer pflichtversichert ist, muss dann aber nur auf den Teil der monatlichen Betriebsrentenansprüche Krankenversicherungsbeiträge zahlen, der den gültigen Freibetrag (2024: 176,75 Euro im Monat) übersteigt. Bei einer Kapitalauszahlung wird das Versorgungskapital auf einen fiktiven Zeitraum von 120 Monaten verteilt und du zahlst monatlich zehn Jahre lang den entsprechenden Beitrag (2024: 120 x 176,75 Euro = 21.210 Euro). Beiträge zur Pflegeversicherung müssen jedoch auf die gesamte Betriebsrente abgeführt werden, wenn diese höher sind als die aktuelle Freigrenze. Hast du die Beiträge aus deinem Nettoeinkommen bestritten und die Zulagen-Förderung (Riester) genutzt, musst du keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
Ja, aber nur zum Teil. Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich. Darüber hinaus bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei bis zu einem Höchstbetrag von 281,50 Euro pro Monat (Stand 2024). Deshalb lohnt sich staatlich geförderte Altersvorsorge auch für Beschäftigte, die z. B. in Teilzeit arbeiten oder ein geringes Einkommen haben.
Die Rentenfaktoren geben an, mit welchem Wert je 10.000 € das zum Rentenbeginn zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital in eine monatliche Rente umgerechnet wird. Zu dieser (Start-)Rente kommt dann noch die Verzinsung in der Rentenphase hinzu und ergibt die monatliche Gesamtrente.
Beispiel: ein Rentenfaktor von 20,00 Euro führt bei einem Gesamtversorgungskapital zum Rentenbeginn in Höhe von 20.000 Euro zu einer monatlichen (Start-)Rente von 40,00 Euro.
Die Rentenfaktoren berücksichtigen u.a. die zugesagte Verzinsung des Vertrags, die Kapitalmarktsituation mit Blick auf die wirtschaftlich erzielbare Verzinsung und die wahrscheinliche Lebensdauer in der Rentenphase. Deshalb gibt es auch nicht „einen“ Rentenfaktor, sondern die Rentenfaktoren sind je nach Versicherungsbeginn, Vertrag usw. unterschiedlich.
Der Rentenfaktor ist im Angebot, im Versicherungsantrag, in der Police sowie auch jährlich in der Standmitteilung angegeben.
Rentenfaktoren sind vor allem für fondsgebundene Angebote relevant, also auch für Pensionsfonds, weil ein Teil der Beiträge in Fonds, also v.a. Sachwerte, investiert wird, deren Wert im Zeitverlauf schwanken kann. Für den in Fonds investierten Teil der Beiträge ist deshalb vor Rentenbeginn noch nicht klar, wie viel Versorgungskapital daraus zum Stichtag zur Verfügung stehen wird – genau, wie wenn man privat eine Aktie kauft oder in einen ETF investiert.
Rentenfaktoren müssen vor allem dann angepasst werden, wenn die zugesagte Verzinsung anders nicht mehr erwirtschaftet werden kann, weil a) das Kapitalmarktumfeld sich verschlechtert oder b) die Lebenserwartung sich drastisch erhöht hat. In Niedrig- bis Negativzinszeiten ist also das Kapitalmarktumfeld der Grund, warum Rentenfaktoren angepasst werden. Sie können aber auch wieder steigen. Anpassungen finden nicht nur nach unten statt. Der aktuelle Rentenfaktor ist auch in der jährlichen Standmitteilung angegeben.
Rentenfaktoren können im Versorgungswerk MetallRente für alle CHANCE und MetallPensionsfonds Verträge verändert werden, die seit 2002 und bis 30.06.2013 geschlossen worden sind. Eine Anpassung kann aber nicht willkürlich vorgenommen werden, sondern in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist eine sogenannte Treuhänder-Regelung für einen solchen Fall vorgesehen. Das bedeutet, dass das Versorgungswerk bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) die Bestellung eines unabhängigen Treuhänders zur Prüfung beantragen muss, wenn z.B. die Situation an den Kapitalmärkten sich so darstellt, dass die bisher angegebenen Rentenfaktoren für die Zukunft ggf. nicht mehr realisiert werden könnten.
Übrigens sind alle Versorgungsberechtigten, die sich für eine Kapitalauszahlung entscheiden, von einer Veränderung der Rentenfaktoren überhaupt nicht betroffen. Sie erhalten zum gewünschten Vertragsende das dann zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital und sollten darauf achten, sich dieses aus steuerlichen wie sozialversicherungsrechtlichen Gründen erst in dem Jahr auszahlen zu lassen, in dem sie möglichst nur noch geringere Einkommen, also kein volles Arbeitseinkommen mehr erhalten. Eine Verschiebung des Auszahlungstermins abweichend vom vereinbarten Rentenbeginn ist in der Regel bis höchstens zum 75. Geburtstag möglich, sodass die Kapitalauszahlung möglichst günstig gestaltet werden kann. Um den „besten“ Zeitpunkt für eine Kapitalauszahlung zu ermitteln, empfehlen wir immer einen steuerlichen Berater zu kontaktieren.
Wenn der Rentenfaktor in der Ansparphase gesenkt wird, fällt die anfängliche (Start-)Rente geringer aus, wenn der Rentenfaktor bis zum Rentenbeginn nicht wieder steigen sollte. Die (Start-)Rente wird aber weiter jährlich unverändert verzinst und steigt also im Zeitverlauf.
Die garantierte Mindestrente ändert sich im Übrigen beim Versorgungswerk MetallRente nicht. Das heißt, auch eine Senkung des Rentenfaktors erfolgt nie unterhalb der zu Vertragsbeginn garantierten Mindestrente, wie sie seit 2009 in den Verträgen angegeben ist.
Nein, sofern der Arbeitgeber arbeitsrechtlich i.W. in der sog. Entgeltumwandlungsvereinbarung nicht mehr zugesagt hat, als im Versicherungsvertrag mit dem Versorgungswerk vereinbart worden ist. Weil die garantierte Mindestrente auch bei Anpassungen des Rentenfaktors immer bestehen bleibt, muss der Arbeitgeber nicht z.B. für eine geringere Startgesamtrente haften. Bei Gleichlauf von Zusage und Vertrag mit dem Versorgungsvertrag steht der Arbeitgeber für die garantierte Mindestrente bzw. für ein garantiertes Mindestkapital ein, die/ das auch von einer Senkung von Rentenfaktoren bei uns nicht betroffen sind. Anpassungen von Rentenfaktoren greifen somit arbeitsrechtlich weder in den sog. past service noch in den future service ein.
Bei den Angeboten zur Arbeitskraftabsicherung sind nur laufende Beitragszahlungen möglich.
Ja, du kannst mit uns eine Dynamik von bis zu fünf Prozent Beitragssteigerung vereinbaren. Damit erhöht sich dein Versicherungsschutz. Der Vorteil dabei: Es gibt keine erneute Gesundheitsprüfung, und auch das mit zunehmendem Alter steigende Berufsunfähigkeitsrisiko spielt für die dynamische Erhöhung deiner Leistung keine Rolle.
Du erhältst unsere Leistungen, wenn du voraussichtlich mindestens sechs Monate lang deinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall zu mindestens 50% nicht mehr ausführen kannst oder konntest. Zur Feststellung der Berufsunfähigkeit kannst du einen Arzt deines Vertrauens auswählen.
Im Ernstfall wirst du nicht aufgefordert, eine andere Tätigkeit aufzunehmen. Du bekommst unsere Rente, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50% für mindestens sechs Monate nicht mehr ausführen kannst.
Dein privater MetallBerufsunfähigkeitsschutz ist nicht an deinen Arbeitgeber gebunden. Wechselst du den Arbeitgeber, führst du deinen Vertrag unverändert weiter. Dein Beitrag bleibt gleich. Das gilt auch, wenn du in einen Beruf mit einem höheren Risiko wechselst. Du musst uns darüber nicht informieren. Du hast jedoch immer die Möglichkeit einer Besserstufung, also einer Reduzierung deines Beitrags, wenn du in einen Beruf mit geringerem Risiko wechselst.
Für die Berufsunfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KV-Mitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRenteBerater und Beraterinnen.
Ja. Ausgaben für unsere Berufsunfähigkeitsversicherung gehören zu den Sonderausgaben, die du in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kannst.
Für den Beitrag spielen in der Regel Alter, Beruf und Gesundheitszustand eine Rolle. Es gibt eine Risikoeinstufung in bestimmte Berufsklassen, die die Beitragshöhe beeinflussen. Generell gilt: Je früher du mit der Vorsorge beginnst, desto leichter erhältst du umfassenden Schutz und desto günstiger ist der Beitrag.
Ja, das ist wichtig. Solltest du die Rente beantragen, wird dein Gesundheitszustand begutachtet. Stellt sich heraus, dass du aufgrund einer von dir nicht angegebenen Krankheit berufsunfähig wirst, erhältst du keine Rente von uns.
Ja, es gibt im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Bausteine zur Absicherung von Berufsunfähigkeit und Grundfähigkeiten. Alter, Beruf, Vorerkrankungen und Kosten sind wichtige Faktoren, wenn es darum geht, das richtige Angebot auszuwählen. Klar ist: Wir haben für jeden eine passende Möglichkeit zur Vorsorge. Informiere dich dazu auf unserer Website und bei deiner MetallRente-Beraterin oder deinem MetallRente-Berater.
Wenn Dein Berufsunfähigkeitsschutz bis mindestens zum 62. Lebensjahr vereinbart ist, kannst Du mit dem Überbrückungsschutz (BU-Protect) bei Arbeitslosigkeit, Eltern- bzw. Erziehungszeit, Kurzarbeit oder einem Sabbatical Deinen Beitrag bis zu 36 Monate auf einen Minimalbeitrag von 5 Euro reduzieren. Während dieser Zeit bleibt dein versicherter Schutz in Höhe von 70% erhalten, falls du berufsunfähig wirst. Du bist also weiter geschützt. Zusätzlich stehen Dir noch die bedingungsgemäßen Beitragsfreistellungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Ja, du entscheidest selbst über die Höhe deines Beitrags und damit der versicherten Berufsunfähigkeitsrente. Die maximale Rentenhöhe liegt bei 5.500 Euro pro Monat. Mit der Dynamik kannst Du Deinen Versicherungsschutz bis zu fünf Jahre vor Ablauf jährlich steigen lassen. Damit erhöht sich dein Versicherungsschutz.
Wenn du zum Ende des vereinbarten Endalters deiner Berufsunfähigkeitsversicherung (z. B. im Alter von 65 oder 67 Jahren) pflegebedürftig bist, erhältst du durch die »careOption« weiter eine Leistung in der garantierten Höhe. Du bekommst diese Rente, solange du nach den geltenden
Bedingungen pflegebedürftig bleibst – also in der Regel lebenslang.
Diese Option greift direkt ab Eintritt des Pflegefalls. Durch den Baustein »care-Option plus« erhältst du bis zum vereinbarten Vertragsende zwei Leistungen: eine Berufsunfähigkeitsrente und eine Pflegerente. Danach wird die Pflegeleistung weitergezahlt, solange du pflegebedürftig bleibst.
Warum ist das wichtig? Wer mitten im Berufsleben pflegebedürftig wird, ist finanziell schnell am Limit, denn regelmäßige finanzielle Verpflichtungen werden durch den Wegfall des Arbeitseinkommens plötzlich zum Problem. Der Baustein »care-Option plus« sorgt dafür, dass es nicht soweit kommt.
Für viele Menschen bekommt das Thema Pflege erst eine größere Bedeutung, wenn sich erste gesundheitliche Probleme bemerkbar machen. Mit unserem Baustein für einen flexiblen Pflegeschutz kannst du während der Laufzeit deiner Berufsunfähigkeitsversicherung noch eine Pflegerentenversicherung mit lebenslangem Versicherungsschutz abschließen, sofern du noch einen weiteren Pflege-Baustein gewählt hast. Der große Vorteil: Es gibt keine erneute Gesundheitsprüfung.
Mit dem MetallBerufsunfähigkeitsschutz sicherst du dich finanziell für den Ernstfall ab, falls du auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft nicht mehr in deinem Beruf arbeiten kannst. Das ist ein wichtiger finanzieller Schutz für dich und deine Familie. Du erhältst von uns eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf dann zu mindestens 50 % für mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben kannst.
Darüber sprichst du am besten mit einem MetallRente-Berater. Als Faustformel empfehlen wir, dass die Absicherung ca. 80 % deines Nettoeinkommens entsprechen sollte. Du kannst die Höhe deiner Arbeitskraftabsicherung flexibel gestalten – bis zu höchstens 5.500 Euro pro Monat.
Alle Beschäftigten aus den MetallRente-Branchen. Auf den Beruf kommt es nicht an! Außerdem vorsorgen können Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder von MetallRente Versicherten. Schüler sowie Studierende in Studiengängen mit einem Zielberuf in den MetallRente-Branchen (Metall- und Elektroindustrie, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung, Stahlindustrie) und Selbständige mit o.g. MetallRente-Bezug, können unsere Vorsorgeangebote zur Arbeitskraftabsicherung, z.B. den MetallBerufsunfähigkeitsschutz, nutzen.
Je jünger du beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bist, desto günstiger sind deine Beiträge. Kümmerst du dich aber erst, wenn erste gesundheitliche Probleme auftreten, fallen deine Beiträge deutlich höher aus. Bestimmte Krankheitsbilder werden dann möglicherweise von der Versicherung ausgeschlossen oder du kannst dich überhaupt nicht mehr gegen Berufsunfähigkeit versichern.
Hinter der speziell auf die Branchen von MetallRente zugeschnittenen Berufsunfähigkeitslösung stehen Swiss Life (Konsortialführerin) sowie die Allianz, R+V, die Versicherungskammer Bayern und ERGO. Diese Zusammenarbeit mit mehreren Versicherern gewährleistet eine hohe Qualität und Sicherheit unseres Angebots.
Ja, Azubis können sich mit einer Berufsunfähigkeitsrente von bis zu 1.500 Euro absichern, Studierende bis 2.000 Euro.
Ja, du hast die Möglichkeit, eine jährlich garantierte Rentensteigerung von ein, zwei oder drei Prozent zu vereinbaren. Zusätzlich erhöht sich die Rente jährlich ab dem Rentenbezug um die zugeteilten Überschüsse.
Du kannst deinen Vertragsumfang ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen: ereignisunabhängig innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre und ereignisabhängig (z. B. bei Hochzeit, Beförderung etc.) sogar bis zum 50. Lebensjahr. Du hast also eine Nachversicherungsgarantie.
Ja, du erhältst die volle Leistung im vereinbarten Leistungszeitraum bei Pflegebedürftigkeit analog Pflegegrad 2 der gesetzlichen Rentenversicherung, bei Einschränkung der Alltagskompetenz infolge von Demenz, wenn du bei drei von sechs Aktivitäten des täglichen Lebens Hilfe benötigst. Dazu zählen: Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen, Kämmen oder Rasieren und Verrichten der Notdurft.
Nach beendeter Berufsunfähigkeit aufgrund neu erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten erhältst du von uns eine einmalige finanzielle Unterstützung von bis zu 12.000 Euro zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben.
Diese Option bietet dir finanziellen Spielraum durch eine Kapitalleistung bei zehn schweren Krankheiten. So hast du z. B. Geld für notwendige Umbauten im eigenen Haus oder in der Wohnung.
Damit erhältst du bei andauernder Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsrente in Höhe deiner abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente. So kannst du deine Einkommenslücke bis zum Wiedereinstieg ins Berufsleben oder auch bis zur Antragsbewilligung deiner Berufsunfähigkeitsrente füllen. Das ist ein großer Vorteil: Denn gesetzlich hast du nur für maximal 78 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bzw. Krankengeld.
Bei den Angeboten zur Arbeitskraftabsicherung sind nur laufende Beitragszahlungen möglich.
Ja, du kannst mit uns eine Dynamik von jährlich zwei oder drei Prozent Beitragssteigerung vereinbaren. Damit erhöht sich dein Versicherungsschutz entsprechend.
Bereits bei Verlust einer Grundfähigkeit erhältst du die versicherte Grundfähigkeitsrente, solange die Beeinträchtigung andauert bzw. bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer. Wir zahlen dir die Grundfähigkeitsrente unabhängig von evtl. gesetzlichen Leistungen bei Erwerbsminderung und unabhängig davon, ob du noch arbeiten kannst.
Dein privater MetallGrundfähigkeitsschutz ist nicht an deinen Arbeitgeber gebunden. Wechselst du den Arbeitgeber, führst du deinen Vertrag unverändert weiter.
Für die Grundfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KVMitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRenteBerater und Beraterinnen.
Für den Beitrag spielen Alter, Beruf, Gesundheitszustand und versicherte Rentenhöhe eine Rolle. Es gibt eine Einstufung in zwei Berufsgruppen, die die Beitragshöhe beeinflussen. Generell gilt: Je früher du mit der Vorsorge beginnst, desto leichter erhältst du umfassenden Schutz und desto günstiger ist der Beitrag.
Ja, das ist wichtig. Solltest du die Rente beantragen, wird dein Gesundheitszustand begutachtet. Stellt sich heraus, dass du aufgrund einer von dir nicht angegebenen Krankheit berufsunfähig wirst, erhältst du keine Rente von uns.
Ja, es gibt im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Bausteine zur Absicherung von Berufsunfähigkeit und Grundfähigkeiten. Alter, Beruf, Vorerkrankungen und Kosten sind wichtige Faktoren, wenn es darum geht, das richtige Angebot auszuwählen. Klar ist: Wir haben für jeden eine passende Möglichkeit zur Vorsorge. Informiere dich dazu auf unserer Website und bei deiner MetallRente-Beraterin oder deinem MetallRente-Berater.
Wenn du zum Ende des vereinbarten Endalters deiner Berufsunfähigkeitsversicherung (z. B. im Alter von 65 oder 67 Jahren) pflegebedürftig bist, erhältst du durch die »careOption« weiter eine Leistung in der garantierten Höhe. Du bekommst diese Rente, solange du nach den geltenden
Bedingungen pflegebedürftig bleibst – also in der Regel lebenslang.
Diese Option greift direkt ab Eintritt des Pflegefalls. Durch den Baustein »care-Option plus« erhältst du bis zum vereinbarten Vertragsende zwei Leistungen: eine Berufsunfähigkeitsrente und eine Pflegerente. Danach wird die Pflegeleistung weitergezahlt, solange du pflegebedürftig bleibst.
Warum ist das wichtig? Wer mitten im Berufsleben pflegebedürftig wird, ist finanziell schnell am Limit, denn regelmäßige finanzielle Verpflichtungen werden durch den Wegfall des Arbeitseinkommens plötzlich zum Problem. Der Baustein »care-Option plus« sorgt dafür, dass es nicht soweit kommt.
Für viele Menschen bekommt das Thema Pflege erst eine größere Bedeutung, wenn sich erste gesundheitliche Probleme bemerkbar machen. Mit unserem Baustein für einen flexiblen Pflegeschutz kannst du während der Laufzeit deiner Berufsunfähigkeitsversicherung noch eine Pflegerentenversicherung mit lebenslangem Versicherungsschutz abschließen, sofern du noch einen weiteren Pflege-Baustein gewählt hast. Der große Vorteil: Es gibt keine erneute Gesundheitsprüfung.
Mit dem MetallGrundfähigkeitsschutz kannst du dich finanziell absichern gegen den Verlust von bis zu 26 Grundfähigkeiten. Schon bei Verlust einer Grundfähigkeit erhältst du von uns eine Grundfähigkeitsrente, unabhängig davon, ob du noch in deinem Beruf arbeiten oder andere Tätigkeiten ausüben kannst und ob du staatliche Leistungen erhältst.
Es gibt bestimmte definierte praktische Grundfähigkeiten wie Gehen, Treppensteigen oder Autofahren. Auch der Gebrauch eines Arms gehört dazu, Demenz, Sehen, Sprechen oder Hören. Insgesamt kannst du je nach gewählter Variante 26 körperliche und geistige Grundfähigkeiten finanziell absichern. Bereits wenn du eine dieser Fähigkeiten durch Unfall oder Krankheit verlierst, bekommst du von MetallRente eine Grundfähigkeitsrente.
Durch eine Krankheit oder einen Unfall kannst du jederzeit aus deinem gewohnten Leben gerissen werden. Jeden Vierten trifft es im Laufe seines Lebens. Doch die durchschnittliche Höhe einer gesetzlichen Rente bei voller Erwerbsminderung beträgt gerade einmal etwa 30 Prozent des letzten Bruttogehalts. Damit ist es nicht möglich, den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Und gesetzlicher Schutz greift erst, wenn du nur noch weniger als sechs Stunden täglich irgendeine Tätigkeit ausüben kannst.
Je jünger du beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bist, desto günstiger sind deine Beiträge. Kümmerst du dich aber erst, wenn erste gesundheitliche Probleme auftreten, fallen deine Beiträge deutlich höher aus. Bestimmte Krankheitsbilder werden dann möglicherweise von der Versicherung ausgeschlossen oder du kannst dich überhaupt nicht mehr gegen Berufsunfähigkeit versichern.
Hinter der speziell auf die Branchen von MetallRente zugeschnittenen Berufsunfähigkeitslösung stehen Swiss Life (Konsortialführerin) sowie die Allianz, R+V, die Versicherungskammer Bayern und ERGO. Diese Zusammenarbeit mit mehreren Versicherern gewährleistet eine hohe Qualität und Sicherheit unseres Angebots.
Ja, du hast die Möglichkeit, eine jährlich garantierte Rentensteigerung von ein, zwei oder drei Prozent zu vereinbaren. Zusätzlich erhöht sich die Rente jährlich ab dem Rentenbezug um die zugeteilten Überschüsse.
Ja, du erhältst die volle Leistung im vereinbarten Leistungszeitraum bei Pflegebedürftigkeit analog Pflegegrad 2 der gesetzlichen Rentenversicherung, bei Einschränkung der Alltagskompetenz infolge von Demenz, wenn du bei drei von sechs Aktivitäten des täglichen Lebens Hilfe benötigst. Dazu zählen: Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen, Kämmen oder Rasieren und Verrichten der Notdurft.
Die Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Autofahren, Fahrradfahren und Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs stellen das sogenannte Mobilitätspaket dar. Bei bedingungsgemäßen Verlust einer der fünf Grundfähigkeiten aus diesem Paket hast du die Möglichkeit, dir einen Teil der vereinbarten Grundfähigkeitsrente als Kapitalbetrag auszahlen zu lassen.
Diese Option bietet dir finanziellen Spielraum durch eine Kapitalleistung bei zehn schweren Krankheiten. So hast du z. B. Geld für notwendige Umbauten im eigenen Haus oder in der Wohnung.
Damit erhältst du bei andauernder Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsrente in Höhe deiner abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente. So kannst du deine Einkommenslücke bis zum Wiedereinstieg ins Berufsleben oder auch bis zur Antragsbewilligung deiner Berufsunfähigkeitsrente füllen. Das ist ein großer Vorteil: Denn gesetzlich hast du nur für maximal 78 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bzw. Krankengeld.
Bei den Angeboten zur Arbeitskraftabsicherung sind nur laufende Beitragszahlungen möglich.
Ja, bei der MetallRente Erwerbsminderungsrente Flex kannst du eine Dynamik von zwei bis zu fünf Prozent und bei der Erwerbsminderungsrente Basis bis zu drei Prozent Beitragssteigerung pro Jahr vereinbaren. Entsprechend steigt deine abgesicherte Leistung. Der Vorteil dabei: Es gibt keine erneute Gesundheitsprüfung, und auch das mit zunehmendem Alter steigende Erwerbsminderungsrisiko spielt keine Rolle.
Deine Rentenleistung erhältst du ab Anerkennung der Erwerbsminderung durch den gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Du erhältst von uns eine Erwerbsminderungsrente, wenn du voraussichtlich mindestens sechs Monate erwerbsgemindert sein wirst oder bereits erwerbsgemindert warst. Eine 100-prozentige Rente bekommst du bei einer Arbeitsfähigkeit von unter drei Stunden. Wenn der Arbeitsmarkt verschlossen ist, erhältst du die volle Leistung auch bereits bei teilweiser Erwerbsminderung zwischen 3 und 6 Stunden Erwerbsfähigkeit pro Tag. Ansonsten erhältst du bei einer Arbeitsfähigkeit von drei bis unter sechs Stunden täglich die 50-prozentige Rente. Mit unserer Erwerbsminderungsrente stockst du die gesetzlichen Leistungen bei Erwerbsminderung auf.
Dein privater MetallErwerbsminderungsschutz ist nicht an deinen Arbeitgeber gebunden. Wechselst du den Arbeitgeber, führst du deinen Vertrag unverändert weiter.
Für die Erwerbsminderungsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KVMitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRenteBerater*innen.
Für den Beitrag spielen Alter, Gesundheitszustand und versicherte Rentenhöhe eine Rolle. Alle Arbeitnehmer werden gleich eingestuft. Wir differenzieren bei unserer Erwerbsminderungsrente nicht zwischen gewerblichen, kaufmännischen oder sonstigen Berufen. Genrerell gilt: Je früher du mit der Vorsorge beginnst, desto günstiger ist der Beitrag.
Ja, das ist wichtig. Solltest du die Rente beantragen, wird dein Gesundheitszustand begutachtet. Stellt sich heraus, dass du aufgrund einer von dir nicht angegebenen Krankheit berufsunfähig wirst, erhältst du keine Rente von uns.
Ja, es gibt im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Bausteine zur Absicherung von Berufsunfähigkeit und Grundfähigkeiten. Alter, Beruf, Vorerkrankungen und Kosten sind wichtige Faktoren, wenn es darum geht, das richtige Angebot auszuwählen. Klar ist: Wir haben für jeden eine passende Möglichkeit zur Vorsorge. Informiere dich dazu auf unserer Website und bei deiner MetallRente-Beraterin oder deinem MetallRente-Berater.
Wenn bei teilweiser Erwerbsminderung kein passender Job auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden kann, spricht man von „verschlossenem Arbeitsmarkt“. Du erhältst von uns dann eine 100% ige Leistung auch bei teilweiser Erwerbsminderung.
In der Basis-Variante geht das nicht. In der Flex-Variante kannst du ohne erneute Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Scheidung etc.) den Versicherungsschutz um bis zu 100 Prozent der anfänglich vereinbarten MetallErwerbsminderungsrente erhöhen, maximal auf 2.500 Euro monatlich. Ebenso kannst du bis fünf Jahre nach Vertragsbeginn auch ohne konkretes Ereignis den Versicherungsumfang erhöhen. Du hast also eine Nachversicherungsgarantie.
Wenn du zum Ende des vereinbarten Endalters deiner Berufsunfähigkeitsversicherung (z. B. im Alter von 65 oder 67 Jahren) pflegebedürftig bist, erhältst du durch die »careOption« weiter eine Leistung in der garantierten Höhe. Du bekommst diese Rente, solange du nach den geltenden
Bedingungen pflegebedürftig bleibst – also in der Regel lebenslang.
Diese Option greift direkt ab Eintritt des Pflegefalls. Durch den Baustein »care-Option plus« erhältst du bis zum vereinbarten Vertragsende zwei Leistungen: eine Berufsunfähigkeitsrente und eine Pflegerente. Danach wird die Pflegeleistung weitergezahlt, solange du pflegebedürftig bleibst.
Warum ist das wichtig? Wer mitten im Berufsleben pflegebedürftig wird, ist finanziell schnell am Limit, denn regelmäßige finanzielle Verpflichtungen werden durch den Wegfall des Arbeitseinkommens plötzlich zum Problem. Der Baustein »care-Option plus« sorgt dafür, dass es nicht soweit kommt.
Für viele Menschen bekommt das Thema Pflege erst eine größere Bedeutung, wenn sich erste gesundheitliche Probleme bemerkbar machen. Mit unserem Baustein für einen flexiblen Pflegeschutz kannst du während der Laufzeit deiner Berufsunfähigkeitsversicherung noch eine Pflegerentenversicherung mit lebenslangem Versicherungsschutz abschließen, sofern du noch einen weiteren Pflege-Baustein gewählt hast. Der große Vorteil: Es gibt keine erneute Gesundheitsprüfung.
Mit dem MetallErwerbsminderungsschutz kannst du die gesetzlichen Leistungen bei Erwerbsminderung bedarfsgerecht ergänzen. Mit unserer Basis-Variante erhältst du bei Erwerbsminderung eine fixe Rente von 300 Euro. Mit unserer Flex-Variante kannst du individuell eine bedarfsgerechte Rentenhöhe absichern. Wie die gesetzliche Renteversicherung zahlen wir dir bei halber (anteilig) und bei voller Erwerbsminderung eine Rente.
Durch eine Krankheit oder einen Unfall kannst du jederzeit aus deinem gewohnten Leben gerissen werden. Jeden Vierten trifft es im Laufe seines Lebens. Doch die durchschnittliche Höhe einer gesetzlichen Rente bei voller Erwerbsminderung beträgt gerade einmal etwa 30 Prozent des letzten Bruttogehalts. Damit ist es nicht möglich, den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Unser Erwerbsminderungsschutz hilft Dir, die gesetzlichen Leistungen zu ergänzen.
Hinter der speziell auf die Branchen von MetallRente zugeschnittenen Berufsunfähigkeitslösung stehen Swiss Life (Konsortialführerin) sowie die Allianz, R+V, die Versicherungskammer Bayern und ERGO. Diese Zusammenarbeit mit mehreren Versicherern gewährleistet eine hohe Qualität und Sicherheit unseres Angebots.
Ja, in der Variante Flex hast du die Möglichkeit, eine jährlich garantierte Rentensteigerung von ein, zwei oder drei Prozent zu vereinbaren. Zusätzlich erhöht sich die Rente jährlich ab dem Rentenbezug um die zugeteilten Überschüsse.
Ja, du erhältst die volle Leistung im vereinbarten Leistungszeitraum bei Pflegebedürftigkeit analog Pflegegrad 2 der gesetzlichen Rentenversicherung, bei Einschränkung der Alltagskompetenz infolge von Demenz, wenn du bei drei von sechs Aktivitäten des täglichen Lebens Hilfe benötigst. Dazu zählen: Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen, Kämmen oder Rasieren und Verrichten der Notdurft.
Nach beendeter Berufsunfähigkeit aufgrund neu erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten erhältst du von uns eine einmalige finanzielle Unterstützung von bis zu 12.000 Euro zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben.
Wir bieten die Erwerbsminderungsrente Basis als günstigen Basisschutz zur Ergänzung der gesetzlichen EMI-Rente und die Erwerbsminderungsrente Flex für eine optimale Absicherung in flexibler Höhe an.
Im Leistungsfall erhältst du die vereinbarte Erwerbsminderungsrente. Beiträge musst du dann nicht mehr bezahlen.
Diese Option bietet dir finanziellen Spielraum durch eine Kapitalleistung bei zehn schweren Krankheiten. So hast du z. B. Geld für notwendige Umbauten im eigenen Haus oder in der Wohnung.
Damit erhältst du bei andauernder Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsrente in Höhe deiner abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente. So kannst du deine Einkommenslücke bis zum Wiedereinstieg ins Berufsleben oder auch bis zur Antragsbewilligung deiner Berufsunfähigkeitsrente füllen. Das ist ein großer Vorteil: Denn gesetzlich hast du nur für maximal 78 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bzw. Krankengeld.
Bei den Angeboten zur Arbeitskraftabsicherung sind nur laufende Beitragszahlungen möglich.
Ja, du kannst mit uns eine Dynamik von jährlich zwei bis fünf Prozent vereinbaren. Damit erhöht sich deine versicherte Rente.
Dein privater MetallPflegschutz ist nicht an deinen Arbeitgeber gebunden. Wechselst du den Arbeitgeber, führst du deinen Vertrag unverändert weiter.
Wenn du unbefristet eine monatliche Pflegerente von uns beziehst, musst du darauf keine Steuern zahlen.
Das Geld geht nicht verloren, es bleibt in der Familie. Wir zahlen an die Hinterbliebenen eine Leistung im Todesfall, wenn du nicht pflegebedürftig warst. Möchtest du dein Vermögen nach Pflegebedürftigkeit vererben, dann fließt das Geld zurück an deine Erben, das nicht für deine Pflege eingesetzt worden ist. Generell kannst du eine Leistung im Todesfall sowohl vor als auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit vereinbaren. Wenn du schon pflegebedürftig warst, werden die bis zum Tode erbrachten Leistungen abgezogen.
Ja, das ist wichtig. Solltest du die Rente beantragen, wird dein Gesundheitszustand begutachtet. Stellt sich heraus, dass du aufgrund einer von dir nicht angegebenen Krankheit berufsunfähig wirst, erhältst du keine Rente von uns.
Nein, wir schützen dein Vermögen. Du kannst jederzeit Kapital aus deinem Vertrag entnehmen. Die Höhe der Auszahlung bis zum Rückkaufwert deines Vertrages kannst du selbst festlegen – dein Pflegeversicherungsschutz mindert sich entsprechend. Wir zahlen an deine Hinterbliebenen im Falle deines Todes eine Tofesfallleistung, wenn du nicht pflegebedürftig warst. Und wenn du nichts vererben willst und zahlst laufende Beiträge? Dann kannst du die Todesfallleistung abwählen und so den Beitrag verringern. Eine weitere Option: Falls du pflegbedürftig warst, aber noch Geld übrig ist, fließt dieses nach deinem Tod zurück an deine Erben.
Wir bieten dir lebenslangen weltweiten Versicherungsschutz in allen Pflegegraden und bei Demenz. Gute Pflege ist teuer. Der MetallPflegschutz gibt dir nicht nur finanzielle Sicherheit bei Pflegebedürftigkeit, sondern auch Vermögensschutz: Du kannst Teile deines angesparten Vermögens entnehmen und es gibt eine Todesfallleistung für deine Hinterbliebenen.
Jeder Dritte zwischen 75 und 85 Jahren ist heute bereits auf Pflegeleistungen angewiesen. Diese Zahl steigt mit zunehmendem Alter. Und auch durch einen Unfall oder eine Krankheit kannst du von einem Tag auf den anderen zum Pflegefall werden. Je nach Pflegegrad bekommst du dann Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Aber gute Pflege ist teuer. Falls deine eigenen Mittel für die Pflegekosten nicht ausreichen, werden auch dein Ehe- oder Lebenspartner oder deine Kinder herangezogen. Eine Familie kommt so schnell an ihr finanzielles Limit, selbst wenn das Sozialamt in Vorleistung gegangen ist. Eine private Pflegeversicherung schützt dich und deine Familie in diesem Fall.
Hinter der speziell auf die Branchen von MetallRente zugeschnittenen Berufsunfähigkeitslösung stehen Swiss Life (Konsortialführerin) sowie die Allianz, R+V, die Versicherungskammer Bayern und ERGO. Diese Zusammenarbeit mit mehreren Versicherern gewährleistet eine hohe Qualität und Sicherheit unseres Angebots.
Ja, in unserer Variante Sofortschutz ist eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit mit abgedeckt. Tritt die Berufsunfähigkeit ein, wirst du in dieser Zeit von deinen Beiträgen zur Pflegeversicherung befreit. Durch die Beitragsbefreiung wirst du finanziell entlastet. Gleichzeitig bleibt der Versicherungsschutz der Pflegeversicherung vollständig erhalten.
Wir haben Ihnen wichtige Fragen und Unterschiede, anlässlich der Ausweitung unseres Gestaltungsangebots an arbeitsrechtlichen Zusagen, z.B. hinsichtlich garantierter Leistungen, Ansprüchen der Beschäftigten, Anpassungsprüfungspflicht, Portabilität etc. übersichtlich und verständlich aufbereitet. FAQs im Überblick (Version 1.0)
Wir haben Ihnen Fragen und Antworten in einer PDF zusammengestellt. Wir werden diese Information bei Bedarf aktualisieren, soweit uns neue Erkenntnisse vorliegen. Bitte achten Sie daher auf den aktuellen Stand und die Versionsnummer. Bitte beachten Sie: Das Nachweisgesetz betrifft das Arbeitsrecht. Zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen dürfen wir als Versorgungswerk nicht beraten. Im Folgenden haben wir unsere unverbindliche Einschätzungen zusammengefasst. Wir empfehlen unseren Kundenunternehmen, sich bei Fragen rechtlich beraten zu lassen, z.B. durch Ihren Arbeitgeberverband. FAQ-Nachweisgesetz (Version 1.0)
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verbessert und erweitert. Seit dem 01.01.2022 gilt nicht nur für Neuverträge, sondern auch für bereits bestehende Versorgungen: Wandelt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer Entgelt um, so sind Sie als Arbeitgeber grundsätzlich zu einem Zuschuss von bis zu 15 Prozent verpflichtet, soweit Sie durch diese Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Von dieser Regelung können Tarifverträge abweichen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Branchenverband, ob für Ihr Unternehmen ein solcher Tarifvertrag gilt. Unabhängig davon können Sie aber – egal ob tarifgebunden oder nicht – den Tarifvertrag zur Entgelt- umwandlung Ihrer Branche arbeitsvertraglich in Bezug nehmen und jederzeit freiwillige Zuschüsse gewähren. Solche Vereinbarungen können sowohl arbeitsvertraglich als auch durch Betriebsvereinbarungen oder in einer Versorgungsordnung getroffen werden.
Als Arbeitgeber erhalten Sie eine steuerliche Förderung, wenn Sie sich erstmalig dafür entscheiden, Beschäftigte mit Bruttomonatseinkommen bis maximal 2.575 Euro beim Sparen für eine Betriebsrente zu unterstützen. Gerade für Mitarbeitende in Teilzeit oder Auszubildende kann Ihr Zuschuss den Ausschlag geben, für eine Rente über den Betrieb zu sparen. Wenn Sie als Arbeitgeber pro Kalenderjahr einen Zusatzbeitrag zwischen 240 Euro und 960 Euro leisten, können Sie 30 Prozent Ihres Zuschusses mit der für den jeweiligen Beschäftigten abzuführenden Lohnsteuer verrechnen (mindestens 72 und höchstens 288 Euro).
Haben Sie früher bereits einen Arbeitgeberzuschuss für die zusätzliche Altersvorsorge dieser Mitarbeitenden gezahlt, wird dieser nicht berücksichtigt. Stocken Sie einen bereits früher geleisteten Arbeitgeberzuschuss für eine Betriebsrente Ihrer Beschäftigten auf, wird Ihr gesamter Arbeitgeberzuschuss steuerlich angerechnet.
Ja, 2024 beträgt der Mindestbeitrag für die Bruttoentgeltumwandlung 265,13 € jährlich bzw. 22,09 € monatlich. Bis zu 4% der BBG (West) der DRV können 2024 sozialversicherungs- und steuerfrei umgewandelt werden (monatlich max. 302 Euro, jährlich max. 3.624 Euro). Zusätzlich können weitere 4 %, insgesamt 8 % der BBG DRV (West), steuerfrei eingebracht werden (damit steuerfrei bis zu 604 Euro monatlich bzw. 7.284 Euro jährlich). Ohne Zustimmung des Arbeitgebers gilt der maximale Dotierungsrahmen von 4 %. Pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG werden auf den Dotierungsrahmen von 8 % angerechnet. Für die Nettoentgeltumwandlung (Riester-Förderung) gilt: Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen inklusive Zulagen 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens als Gesamtbeitrag in den Vertrag fließen. Es gibt einen Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr.
Bei MetallRente sind auf der Basis eines einmal vereinbarten laufenden Beitrages jährlich zusätzliche, variable Beitragszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Außerdem kann bei Vertragsabschluss eine Beitragsdynamik vereinbart werden. Auch eine Reduzierung des laufenden Beitrags ist jederzeit möglich, allerdings verringert sich dann ggf. die spätere Betriebsrente.
Wenn Teile des Gehalts für den Aufbau einer Betriebsrente verwendet werden, ohne dafür Sozialabgaben zu zahlen, fällt die spätere gesetzliche Rente etwas geringer aus. Auch das Arbeitslosen-, Eltern- und Kurzarbeitergeld sowie das Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung verringern sich entsprechend. Diese Minderungen halten sich aber in sehr engen Grenzen und werden durch die späteren Betriebsrentenleistungen i.d.R. überkompensiert.
Ja, aber nur zum Teil. Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich. Darüber hinaus bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei bis zu einem Höchstbetrag von 281,50 Euro pro Monat (Stand 2024). Deshalb lohnt sich staatlich geförderte Altersvorsorge auch für Beschäftigte, die z. B. in Teilzeit arbeiten oder ein geringes Einkommen haben.
In der betrieblichen Altersversorgung werden die Beiträge langfristig und kollektiv angelegt. So sind auch in Zeiten niedriger Zinsen angemessene Erträge für Ihre Beschäftigten möglich. Hinzu kommen die günstigen Großkundenkonditionen für alle Unternehmen und die niedrigen Kosten unseres Versorgungswerks. Und Arbeitgeber geben ihren Beschäftigten noch einen Zuschuss und/oder tarifvertragliche Leistungen für die Altersvorsorge. Fazit: bAV lohnt sich, gerade jetzt!
Neben der persönlichen Beratung durch Ihren MetallRente-Berater oder Ihre MetallRente-Beraterin unterstützen wir Sie mit den Angeboten unseres Unternehmensportals. Hier finden Sie z.B. FirmenOnline, den Online-Service zur Verwaltung von MetallRente-Verträgen. Darüber haben Sie z.B. die Möglichkeit, Anmeldungen (Policierung), Abmeldungen, Bestandsauskünfte und Bestandsänderungen direkt und zeitsparend digital zu bearbeiten. FirmenOnline trägt so zur Reduzierung des administrativen Aufwands bei, entlastet die Personalabteilungen und vereinfacht die Kommunikation mit den Verwaltungsstellen von MetallRente.
Ja, als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, ggf. auch tarifvertraglich, Ihren Beschäftigten Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen. Mit MetallRente können Sie diesen Anspruch unkompliziert erfüllen.
Nur Sie entscheiden, welchen Durchführungsweg, oder welche Durchführungswege, Sie Ihren Beschäftigten für die betriebliche Altersvorsorge anbieten wollen. Dabei können Sie zur Entgeltumwandlung zwischen MetallDirektversicherung, und MetallPensionsfonds wählen bzw. diese kombinieren. Ergänzend steht Ihnen unsere MetallUnterstützungskasse zur Verfügung.
Sie müssen diese Beschäftigten bei MetallRente abmelden. Das passende Formular finden Sie auch auf unserer Website im Bereich "Formulare".
IBAN: DE12 6008 0000 0911 1621 02
BIC/SWIFT: DRES DE FF 600
Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihre Gruppenvertrags-Nummer an.
Selbstverständlich. Für Neuverträge und für bestehende Versorgungen gilt: Wandelt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer Entgelt um, sind Sie als Arbeitgeber grundsätzlich zu einem Zuschuss von bis zu 15 Prozent verpflichtet, soweit Sie durch diese Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Von dieser Regelung können Tarifverträge abweichen. Unabhängig davon können Sie aber – egal ob tarifgebunden oder nicht – die Tarifverträge Ihrer Branche zur betrieblichen Altersversorgung arbeitsvertraglich in Bezug nehmen und jederzeit freiwillige Zuschüsse oder tarifvertragliche Leistungen gewähren. Solche Vereinbarungen können sowohl arbeitsvertraglich per Entgeltumwandlungsvereinbarung als auch durch Betriebsvereinbarungen oder mit einer Versorgungsordnung getroffen werden.
Wenn Sie MetallRente in Ihrem Unternehmen bereits anbieten, ist die Weiterführung des bestehenden MetallRente Vertrages ohne Weiteres möglich. Setzen Sie sich hierfür mit MetallRente in Verbindung. Das Antragsformular zur Übertragung des Vertrages füllt auch der alte Arbeitgeber aus. Haben Sie noch keinen Vertrag bei MetallRente, geben Sie zuerst eine Arbeitgebererklärung zu unseren Gunsten ab.
Ja, als Arbeitgeber haften Sie arbeitsrechtlich für die Ihren Beschäftigten zugesagten Betriebsrentenansprüche. Sagen Sie Ihren Beschäftigten z.B. Leistungen aus der MetallDirektversicherung zu, steht diese für die Leistungen ein. Subsidiärhaftungsrisiken werden in unserem Versorgungswerk effektiv minimiert. Wir empfehlen, vor allem darauf zu achten, dass die Regelungen in der arbeitsrechtlich getroffenen Vereinbarung, z.B. die Entgeltumwandlungsvereinbarung, mit denen in der Police identisch sind.