Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Ihre Beschäftigten
Die betriebliche Altersversorgung ist eine betriebliche Sozialleistung, die für Ihre Beschäftigten angesichts nicht ausreichender gesetzlicher Renten immer wichtiger wird. Mit einem attraktiven Betriebsrentenangebot erfüllen Sie gesetzliche und ggf. tarifvertragliche Vorgaben, stellen personalpolitische Weichen für die Zukunft und kombinieren Ihre soziale Kompetenz als Arbeitgeber mit gezielter Mitarbeiterbindung und -gewinnung in einem sich verändernden Arbeitsmarkt.
Ist die betriebliche Altersversorgung Pflicht für Arbeitgeber?
Arbeitgeber haben gesetzlich die Pflicht, eine betriebliche Altersversorgung anzubieten, wenn Mitarbeiter einen Teil ihres Gehalts für eine spätere Betriebsrente umwandeln möchten (Entgeltumwandlung). Für tarifgebundene Unternehmen gilt ein sogenannter Tarifvertragsvorbehalt. Mehr Infos gibt’s dazu in unseren FAQs.
Darum sind gute bAV-Angebote für Sie als Arbeitgeber so wichtig
Ihre Beschäftigten profitieren von niedrigen Kosten durch unsere Großkundenkonditionen, von staatlicher Förderung und von Ihrem Engagement als Arbeitgeber. Mit tarifvertraglichen Leistungen, Arbeitgeberbeiträgen oder der Weitergabe eingesparter Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss zur Bruttoentgeltumwandlung ermöglichen Sie in Ihrem Unternehmen eine zusätzliche Altersversorgung, die sich für Ihre Beschäftigten in Form einer guten Betriebsrente auszahlt.
Attraktivität
Mit einem guten bAV-Angebot können Sie sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren. Für immer mehr Arbeitnehmer*innen ist eine betriebliche Altersversorgung ein wichtiges Benefit, um sich für das jeweilige Unternehmen zu entscheiden und wird immer häufiger aktiv nachgefragt.
Wettbewerbsvorteil
Unternehmen, die Ihren Beschäftigten eine attraktive betriebliche Altersversorgung anbieten, können sich im Wettbewerb, um qualifizierte Mitarbeiter von anderen Arbeitgebern differenzieren und abheben.
Mitarbeiterbindung
Die betriebliche Altersversorgung gilt als zunehmend wichtiges Element zur Bindung von Mitarbeitern und führt zu geringerer Fluktuation. Auch in einem umkämpften Facharbeitermarkt ist eine attraktive bAV oft der entscheidende Unterscheid für die Mitarbeitergewinnung. Das bAV-Angebot schafft Vertrauen und Bindung zum Arbeitgeber.
Wertschätzung
Mit einem Angebot der betrieblichen Altersversorgung zeigen sie zusätzlich Wertschätzung für die geleistete Tätigkeit und übernehmen soziale Verantwortung, indem Sie sich um das Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter über deren aktive Beschäftigungszeit hinaus kümmern.
Anfrage und Beratung
Möchten Sie sich beraten lassen oder haben Sie konkrete Fragen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter.
Attraktive Betriebsrenten für Ihre Beschäftigten dank staatlicher Förderung
Betriebliche Altersversorgung ist bei MetallRente grundsätzlich per Arbeitgeberbeitrag und/oder per Brutto- oder Nettoentgeltumwandlung durch die Beschäftigten möglich. Die bAV wird vom Staat steuer- und sozialversicherungsrechtlich oder durch Zulagen gefördert. Machen Sie Ihre Beschäftigten auf unsere Angebote aufmerksam und unterstützen Sie sie beim Aufbau einer guten Betriebsrente.
Die Beiträge Ihrer Beschäftigten für die betriebliche Altersversorgung per Bruttoentgeltumwandlung bleiben bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung (BBG West) sozialversicherungs- und steuerfrei. Weitere 4 Prozent der BBG West können steuerfrei investiert werden, insgesamt also 8 Prozent der BBG West.
Bei Entgeltumwandlungsvereinbarungen in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds muss der nicht tarifgebundene Arbeitgeber seinen Anteil an eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen in Form eines Zuschusses in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts weitergeben, soweit er durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Dies gilt seit dem 01.01.2022 für alle Beschäftigten.
Wenn per Nettoentgeltumwandlung für eine Riester-Betriebsrente gespart wird, erhalten die Beschäftigten vom Staat Zulagen. Diese staatliche Unterstützung gibt es als Grundzulage (175 Euro im Jahr) und für jedes Kind als Kinderzulage (für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro, sonst 185 Euro im Jahr). Unter 25-jährige Berufseinsteiger erhalten einen einmaligen Einsteigerbonus von 200 Euro. Inklusive der Zulagen muss pro Jahr ein Beitrag gezahlt werden, der 4 Prozent des Bruttogehalts des Beschäftigten im Vorjahr entspricht. Wird weniger eingezahlt, gibt es auch nur anteilige Zulagen. Der jährliche Mindestsparbeitrag liegt bei 60 Euro. Eine Beitragspflicht zur Sozialversicherung von Riester-Betriebsrenten in der Kranken- und Pflegeversicherung besteht nicht mehr. Ein wesentlicher Nachteil von Riester-Betriebsrenten im Verhältnis zu privaten Riester-Renten wurde damit beseitigt. Auf die spätere Riester-Betriebsrente fallen genau wie auf die gesetzliche Rente Steuern an.
Als Arbeitgeber erhalten Sie eine zusätzliche steuerliche Förderung, wenn Sie sich dafür entscheiden, Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen bis maximal 2.575 Euro monatlich beim Sparen für eine Betriebsrente zu unterstützen oder Ihre bisherige Unterstützung aufzustocken. Dies betrifft in den MetallRente Branchen insbesondere Teilzeitkräfte und Auszubildende. Wenn Sie als Arbeitgeber für eine Versorgungszusage in Direktversicherung oder Pensionsfonds einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag von mindestens 240 Euro und höchstens 960 Euro pro Kalenderjahr aufwenden, können Sie bis zu 30 Prozent des geleisteten Beitrags (min. 72 Euro und max. 288 Euro) mit der für diesen Arbeitnehmenden abzuführenden Lohnsteuer verrechnen und damit Ihren finanziellen Aufwand deutlich mindern. Eine Win-win-Situation, da gerade Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen besonders von geringen gesetzlichen Renten betroffen sind.
Wählen Sie einen oder mehrere Durchführungswege für Ihr Unternehmen
Bei all unseren Angeboten gilt: Bereits bei Vertragsabschluss ist bei allen Angeboten klar, wie viel Kapital man im Alter auf jeden Fall erhält – egal, wie sich der Kapitalmarkt entwickelt. Die garantierte Mindestrente schafft bei unseren modernen Produkten Planungssicherheit.
Entscheidungshilfen für Ihr Unternehmen
Sie erfüllen mit unserer Unterstützung den gesetzlichen Anspruch Ihrer Beschäftigten auf Entgeltumwandlung und geltende tarifvertragliche Regelungen. Auch als nicht tarifgebundenes Unternehmen profitieren Sie von unseren von unseren hohen Standards. MetallRente ist die Referenz im Markt.
Zeitgemäß und flexibel - die verschiedenen Anlagevarianten
Mit unserem Vorsorgekonzepten PROFIL und CHANCE 90 bzw. CHANCE 80 in der MetallDirektversicherung und dem MetallPensionsfonds bieten Sie Ihren Beschäftigten die Möglichkeit, attraktiv und sicher für eine Betriebsrente zu sparen. Ergänzend bieten wir im Produktportfolio weiterhin eine private Riester-Rente und die Unterstützungskasse an. Die Beschäftigten können ihre Beiträge aus dem Brutto- oder Nettoentgelt sowie aus Sonderzahlungen finanzieren. Egal, für welchen unserer Durchführungswege Sie sich entscheiden: die Versorgungsansprüche der Beschäftigten sind bei Entgeltumwandlung von Anfang an unverfallbar und immer auch bei Insolvenz geschützt.
Anfrage und Beratung
Möchtest Sie sich beraten lassen oder haben Sie konkrete Fragen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter.
Unsere Angebote auf einen Blick
Runden Sie Ihr Angebot mit Zusatzbausteinen für die Absicherung von Invalidität oder Hinterbliebenen ab
Die betriebliche Altersversorgung bietet die Chance, neben der Altersversorgung zusätzlich Berufsunfähigkeit und Hinterbliebene im Rahmen der steuerlichen Grenzen in einem Paket bedarfsgerecht abzusichern. Die Hürden für die Arbeitskraftabsicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sind niedrig, denn in der Regel ist keine oder nur eine vereinfachte Risikoprüfung erforderlich. Der Schutz endet bei Unterbrechung der Beitragszahlung.
Sie können als Arbeitgeber folgende Zusatzbausteine obligatorisch zuwählbar oder abwählbar anbieten:
- Beitragsschutz
- Berufsunfähigkeitsvorsorge
- Absicherung von Grundfähigkeiten
- Hinterbliebenenvorsorge
FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Sie wollen es genauer wissen? Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen. Noch viel mehr können Sie in unserem FAQ-Bereich nachlesen.
Was sollten Arbeitgeber zu beitragsorientierter Leistungszusage (boLZ) vs. Beitragszusage mit Mindestleistung wissen?
Wir haben Ihnen wichtige Fragen und Unterschiede, anlässlich der Ausweitung unseres Gestaltungsangebots an arbeitsrechtlichen Zusagen, z.B. hinsichtlich garantierter Leistungen, Ansprüchen der Beschäftigten, Anpassungsprüfungspflicht, Portabilität etc. übersichtlich und verständlich aufbereitet. FAQs im Überblick (Version 1.0)
Sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Beschäftigten betriebliche Altersversorgung anzubieten?
Ja, als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich, und ggf. auch tarifvertraglich, dazu verpflichtet, Ihren Beschäftigten Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen. Mit MetallRente können Sie diesen Anspruch unkompliziert erfüllen.
Was ist zu tun, wenn Sie Ihren Beschäftigten künftig MetallRente anbieten möchten?
Sie geben eine Arbeitgebererklärung zugunsten von MetallRente ab und begründen damit einen Gruppenvertrag. Es besteht auch die Möglichkeit, gleichzeitig mehrere Gruppenverträge zu eröffnen, etwa wenn Sie Ihren Beschäftigten mehrere Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge anbieten möchten, z.B. die MetallDirektversicherung und den MetallPensionsfonds.
Welche Schritte sind erforderlich, wenn eine neue Mitarbeiterin oder ein neuer Mitarbeiter seinen MetallRente Vertrag in Ihrer Firma weiterführen möchte?
Wenn Ihre Firma bereits MetallRente anbietet, ist die Weiterführung des bestehenden MetallRente-Vertrages ohne Weiteres möglich. Informieren Sie MetallRente. Das Antragsformular auf Übertragung des Vertrages füllen der alte Arbeitgeber und Sie als neuer Arbeitgeber aus und übermitteln es an MetallRente.
Können die Beschäftigten die Höhe der Zahlungen für die Betriebsrente – je nach Einkommenssituation – nach unten oder oben anpassen?
Bei MetallRente sind auf der Basis eines einmal vereinbarten laufenden Beitrages jährlich zusätzliche, variable Beitragszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Außerdem kann bei Vertragsabschluss eine Beitragsdynamik vereinbart werden. Auch eine Reduzierung des laufenden Beitrags ist jederzeit möglich, allerdings verringert sich dann ggf. die spätere Betriebsrente.
Wie sicher ist die betriebliche Altersversorgung?
Die Ansprüche im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung über unsere MetallDirektversicherung sind über die Auffanggesellschaft der Versicherungsunternehmen „Protektor“ gegen eine Insolvenz geschützt. Unverfallbare Ansprüche aus dem MetallPensionsfonds sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert.
Werden Betriebsrenten auf die Grundsicherung im Alter angerechnet?
Ja, aber nur zum Teil. Es gilt ein Grundfreibetrag von aktuell 100 Euro monatlich. Darüber hinaus bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei bis zu einem Höchstbetrag von 251 Euro pro Monat im Jahr 2023. So lohnt sich zusätzliche Altersvorsorge auch für Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen oder in Teilzeit.
Was sollten Arbeitgeber zu beitragsorientierter Leistungszusage (boLZ) vs. Beitragszusage mit Mindestleistung wissen?
Wir haben Ihnen wichtige Fragen und Unterschiede, anlässlich der Ausweitung unseres Gestaltungsangebots an arbeitsrechtlichen Zusagen, z.B. hinsichtlich garantierter Leistungen, Ansprüchen der Beschäftigten, Anpassungsprüfungspflicht, Portabilität etc. übersichtlich und verständlich aufbereitet. FAQs im Überblick (Version 1.0)
Sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Beschäftigten betriebliche Altersversorgung anzubieten?
Ja, als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich, und ggf. auch tarifvertraglich, dazu verpflichtet, Ihren Beschäftigten Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen. Mit MetallRente können Sie diesen Anspruch unkompliziert erfüllen.
Wie sicher ist die betriebliche Altersversorgung?
Die Ansprüche im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung über unsere MetallDirektversicherung sind über die Auffanggesellschaft der Versicherungsunternehmen „Protektor“ gegen eine Insolvenz geschützt. Unverfallbare Ansprüche aus dem MetallPensionsfonds sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert.
Was ist zu tun, wenn Sie Ihren Beschäftigten künftig MetallRente anbieten möchten?
Sie geben eine Arbeitgebererklärung zugunsten von MetallRente ab und begründen damit einen Gruppenvertrag. Es besteht auch die Möglichkeit, gleichzeitig mehrere Gruppenverträge zu eröffnen, etwa wenn Sie Ihren Beschäftigten mehrere Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge anbieten möchten, z.B. die MetallDirektversicherung und den MetallPensionsfonds.
Was sollten Arbeitgeber zu beitragsorientierter Leistungszusage (boLZ) vs. Beitragszusage mit Mindestleistung wissen?
Wir haben Ihnen wichtige Fragen und Unterschiede, anlässlich der Ausweitung unseres Gestaltungsangebots an arbeitsrechtlichen Zusagen, z.B. hinsichtlich garantierter Leistungen, Ansprüchen der Beschäftigten, Anpassungsprüfungspflicht, Portabilität etc. übersichtlich und verständlich aufbereitet. FAQs im Überblick (Version 1.0)
Sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Beschäftigten betriebliche Altersversorgung anzubieten?
Ja, als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich, und ggf. auch tarifvertraglich, dazu verpflichtet, Ihren Beschäftigten Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen. Mit MetallRente können Sie diesen Anspruch unkompliziert erfüllen.
Was ist zu tun, wenn Sie Ihren Beschäftigten künftig MetallRente anbieten möchten?
Sie geben eine Arbeitgebererklärung zugunsten von MetallRente ab und begründen damit einen Gruppenvertrag. Es besteht auch die Möglichkeit, gleichzeitig mehrere Gruppenverträge zu eröffnen, etwa wenn Sie Ihren Beschäftigten mehrere Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge anbieten möchten, z.B. die MetallDirektversicherung und den MetallPensionsfonds.
Wie sicher ist die betriebliche Altersversorgung?
Die Ansprüche im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung über unsere MetallDirektversicherung sind über die Auffanggesellschaft der Versicherungsunternehmen „Protektor“ gegen eine Insolvenz geschützt. Unverfallbare Ansprüche aus dem MetallPensionsfonds sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert.