MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.

Du kannst während der Laufzeit deiner Versicherung, sofern du noch keine Leistungen daraus beziehst, ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Pflegerentenversicherung mit lebenslangem Versicherungsschutz abschließen.

Besteht am Ende der vereinbarten Leistungsdauer Pflegebedürftigkeit, erhältst du dann von uns weiter eine Rente. In der Regel lebenslang.

Dieser Pflegeschutz greift direkt ab Eintritt des Pflegefalls, egal wann dieser eintritt. Du erhältst dann bis zum vereinbarten Vertragsende zwei Leistungen: deine versicherte Rente und zusätzlich eine Pflegerente. Danach wird die Pflegeleistung wie bei unserem Baustein Folgeschutz-Pflege weitergezahlt, solange du pflegebedürftig bleibst.

Du kannst zusäzlich Leistungen bei Pflegebedürftigkeit in unterschiedlichen Varianten und schweren Krankheiten absichern sowie zusätzlichen Schutz bei Arbeitsunfähigkeit wählen.

Du kannst zusätzlich Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und schweren Krankheiten absichern.

Du kannst während der Laufzeit deiner Versicherung, sofern du noch keine Leistungen daraus beziehst, ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Pflegerentenversicherung mit lebenslangem Versicherungsschutz abschließen.

Besteht am Ende der vereinbarten Leistungsdauer Pflegebedürftigkeit, erhältst du dann von uns weiter eine Rente. In der Regel lebenslang.

Dieser Pflegeschutz greift direkt ab Eintritt des Pflegefalls, egal wann dieser eintritt. Du erhältst dann bis zum vereinbarten Vertragsende zwei Leistungen: deine versicherte Rente und zusätzlich eine Pflegerente. Danach wird die Pflegeleistung wie bei unserem Baustein Folgeschutz-Pflege weitergezahlt, solange du pflegebedürftig bleibst.

Du kannst zusäzlich Leistungen bei Pflegebedürftigkeit absichern.

Du kannst während der Laufzeit deiner Versicherung, sofern du noch keine Leistungen daraus beziehst, ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Pflegerentenversicherung mit lebenslangem Versicherungsschutz abschließen.

Besteht am Ende der vereinbarten Leistungsdauer Pflegebedürftigkeit, erhältst du dann von uns weiter eine Rente. In der Regel lebenslang.

Dieser Pflegeschutz greift direkt ab Eintritt des Pflegefalls, egal wann dieser eintritt. Du erhältst dann bis zum vereinbarten Vertragsende zwei Leistungen: deine versicherte Rente und zusätzlich eine Pflegerente. Danach wird die Pflegeleistung wie bei unserem Baustein Folgeschutz-Pflege weitergezahlt, solange du pflegebedürftig bleibst.

In der Produktvariante Sofortschutz kannst Du eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit vereinbaren. Damit brauchst Du dann keine Beiträge mehr für den Pflegeschutz zahlen.

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