MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.

Deine Ersparnisse bleiben davon unberührt, solange dein Arbeitgeber die Beiträge bis zur Stellung des Insolvenzantrages ordnungsgemäß an MetallRente gezahlt hat. Hast du eine Betriebsrente über den MetallPensionsfonds oder die Unterstützungskasse übernimmt Im Insolvenzfall der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) die Zahlung deiner Rente. Der PSV ist der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung für die betriebliche Altersversorgung.

Wir beraten dich gerne

Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass meine mitgeteilten Daten von der MetallRente GmbH zum Zweck der Bearbeitung meiner Anfrage gespeichert und an eine*n Berater*in des Konsortiums MetallRente zur Kontaktaufnahme, telefonisch oder per E-Mail, weitergegeben werden. Eine Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Diese Einverständniserklärung kann ich jederzeit gegenüber der MetallRente GmbH, Rotherstraße 7, 10245 Berlin (schriftlich oder per E-Mail an service@metallrente.de) mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

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