MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.

Bei Berufsunfähigkeit unterstützt dich der Staat in der Regel nicht, wenn du nach dem 1. Januar 1961 geboren bist. Staatliche Leistungen gibt es erst, wenn du erwerbsgemindert bist und keine sechs Stunden am Tag mehr arbeiten kannst – egal was.

Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente wird individuell berechnet. Informationen zu den erreichten Anwartschaften findest du in deiner jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.

Du bekommst eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EMI), wenn du wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kannst – und zwar in allen Berufen. Die Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Die volle EMI-Rente wird dir bewilligt, wenn du am Tag weniger als drei Stunden arbeiten kannst. Die teilweise bzw. halbe EMI-Rente erhältst du, wenn du trotz deiner Einschränkung noch drei bis unter sechs Stunden pro Tag arbeiten kannst.

Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente wird individuell berechnet. Informationen zu den erreichten Anwartschaften findest du in deiner jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.

Pflegebedürftigkeit bedeutet für dich eine hohe finanzielle Belastung, denn von der Pflegeversicherung gibt es je nach Pflegegrad nur einen Zuschuss zu den tatsächlichen Pflegekosten. Und diese Kosten sind nicht unerheblich, denn gute Pflege ist teuer.

Wir beraten dich gerne

Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass meine mitgeteilten Daten von der MetallRente GmbH zum Zweck der Bearbeitung meiner Anfrage gespeichert und an eine*n Berater*in des Konsortiums MetallRente zur Kontaktaufnahme, telefonisch oder per E-Mail, weitergegeben werden. Eine Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Diese Einverständniserklärung kann ich jederzeit gegenüber der MetallRente GmbH, Rotherstraße 7, 10245 Berlin (schriftlich oder per E-Mail an service@metallrente.de) mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

* Pflichtfeld