Deine private Riester-Rente: mit MetallRente ganz einfach
Die Riester-Rente ist die staatlich unterstützte private Altersvorsorge mit Zulagenförderung, mit der du deine gesetzliche Rente langfristig gut ergänzen kannst. Das lohnt sich mit MetallRiester besonders, denn damit nutzt du nicht nur die staatlichen Zulagen, sondern profitierst auch von den günstigen Konditionen unseres Versorgungswerks. MetallRiester ist ein exklusives Angebot für die Beschäftigten unserer Branchen und Kundenunternehmen, und auch Ehepartner können mit MetallRiester vorsorgen, selbst dann, wenn sie nicht selbst rentenversicherungspflichtig sind.
Wie funktioniert die Riester-Rente?
Der Staat unterstützt mit Riester Zulagen
Wenn du einen Teil deines Nettogehalts in eine Riester-Rente einzahlst, erhältst du jedes Jahr eine staatliche Grundzulage für dich als förderberechtigte Person und, wenn du Kinder hast, eine Kinderzulage für jedes deiner Kinder, solange es Anspruch auf Kindergeld hat. Junge Menschen unter 25 Jahren bekommen zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus.
Inklusive der Zulagen musst du in deinen Riester-Vertrag pro Jahr einen Gesamtbeitrag einzahlen, der 4 Prozent deines Vorjahresbruttoentgelts entspricht. Zahlst du weniger ein, bekommst du die Zulagen nur anteilig und verschenkst damit bares Geld.
Zusätzlich Steuern sparen
Zusätzlich zu den staatlichen Zulagen sparst du möglicherweise auch Steuern, denn du kannst deinen gesamten Jahresbeitrag bis zu einer Grenze von 2.100 Euro (Altersvorsorgehöchstbeitrag/ AVHB) als Sonderausgabe in deiner Steuererklärung (Sonderausgabenabzug) geltend machen. Ergibt sich daraus für dich eine Steuerersparnis, die höher als die Zulagen ist, wird dir der Mehrbetrag vom Finanzamt erstattet.
Für deine private Riester-Rente musst du später keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Wie für die gesetzliche Rente zahlst du aber Steuern. Dein individueller Steuersatz wird später aber in der Regel geringer sein als im Arbeitsleben.
Riester Förderung - Das gibt's vom Staat
Grundzulage
Jeder Riester-Sparer erhält eine Grundzulage
von bis zu 175 Euro im Jahr.
Berufseinsteigerbonus
Jeder, der jünger als 25 Jahre ist, bekommt einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Kinderzulage
Eltern erhalten eine Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind. Diese beträgt 185 Euro pro Jahr für bis Ende 2007 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder.
Anfrage und Beratung
Möchtest du dich beraten lassen oder hast du konkrete Fragen zu deinem Vertrag? Dann kontaktiere uns. Wir sind für dich da und helfen dir gerne weiter.
Für wen lohnt sich die MetallRiester?
Diese Rechnung geht immer auf
Felix ist 30 Jahre alt, verheiratet, Alleinverdiener und hat zwei kleine Kinder, Anna und Ben. Im letzten Jahr hat er 40.000 Euro brutto verdient. In den Ehepartnervertrag seiner Frau Sandra fließen ihre staatliche Grundzulage sowie die Kinderzulagen. Um die volle Förderung zu erhalten, sparen die beiden einen Gesamtbeitrag von 1.660 Euro jährlich.
Darauf solltest du beim Riestern achten
Veränderungen in deinem Leben wie Heirat, Familienzuwachs oder Gehaltsveränderungen haben Einfluss auf die Höhe deiner Zulagenansprüche. Teile uns solche Änderungen deshalb immer mit und passe deinen Sparbeitrag entsprechend an, um immer die vollen Zulagen zu erhalten.
Sicher riestern mit unserer Anlagevariante PROFIL: Attraktiven Zinsen und staatliche Zulagen
Vorsorgen mit MetallRente ist einfach. Wir kümmern uns um die Anlage deiner Beiträge und du kannst dich auf eine garantierte Mindestrente verlassen.
Zulagen und Steuerersparnis bei der Riester-Rente: Wir kümmern uns darum
Du kannst dich auf uns verlassen: Wir kümmern uns um deinen MetallRiester Vertrag. Den „Papierkram“ nehmen wir dir soweit wie möglich ab. Für die Beantragung der staatlichen Zulagen erteilst du uns eine einmalige Bevollmächtigung. Den Rest übernehmen wir. Bei Änderungen, die deine Zulagen betreffen (z. B. weitere Kinderzulage bei Geburt eines Kindes), informierst du uns einfach. Du erhältst von uns jeweils am Jahresende eine Beitragsbestätigung für deine Einkommenssteuererklärung. So bekommst du möglicherweise Steuern vom Finanzamt zurück.
Warum ist zusätzliche Altersvorsorge sinnvoll?
FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Du willst es genauer wissen? Hier findest du die Antworten auf häufig gestellte Fragen. Noch viel mehr kannst du in unserem FAQ-Bereich nachlesen.
Muss ich meine Riester-Rente versteuern?
Ja, genau wie die gesetzliche Rente. Allerdings wird dein individueller Steuersatz im Rentenalter wahrscheinlich geringer sein als im aktiven Erwerbsleben.
Was muss ich beachten, um die vollen staatlichen Zulagen zu bekommen?
Inklusive der Zulagen musst du pro Jahr einen Beitrag einzahlen, der vier Prozent deines Bruttogehalts vom Vorjahr entspricht. Zahlst du weniger ein, bekommst du auch nur anteilige Zulagen.
Kann ich meine Beiträge erhöhen oder verringern?
Entsprechend deiner persönlichen Lebenssituation kannst du einmal jährlich Beitragsanpassungen oder einmalige Zuzahlungen vornehmen, um z. B. die vollen staatlichen Förderbeträge zu erhalten. Frage dazu am besten deine MetallRente Beraterin oder deinen MetallRente Berater.
Kann ich den Gesamtbeitrag in meiner Einkommenssteuererklärung geltend machen?
Die Beiträge (Ihr Eigenbeitrag + alle Zulagen = maximal 2.100 Euro jährlich) kannst du in deiner Steuererklärung in der Anlage AV als Sonderausgabe geltend machen. Du erhältst von uns deshalb jedes Jahr eine Beitragsbestätigung. Ergibt sich daraus für dich eine Steuerersparnis, die höher ist als die Zulagen, erstattet dir das Finanzamt den Mehrbetrag.
Kann ich mich auch für eine Kapitalauszahlung statt einer Rente entscheiden?
Neben der Rente kannst du dir zu Rentenbeginn einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen. Dadurch verringert sich jedoch deine zukünftige monatliche Rente und du musst die Kapitalauszahlung mit deinem individuellen Steuersatz versteuern.
Was muss ich bei einer Kapitalauszahlung steuerlich beachten?
Wenn du dich bei MetallRiester für eine anteilige Kapitalauszahlung entscheidest, musst du das Versorgungskapital im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du zusätzlich noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen.
Was muss ich beachten, um die vollen staatlichen Zulagen zu bekommen?
Inklusive der Zulagen musst du pro Jahr einen Beitrag einzahlen, der vier Prozent deines Bruttogehalts vom Vorjahr entspricht. Zahlst du weniger ein, bekommst du auch nur anteilige Zulagen.
Kann ich meine Beiträge erhöhen oder verringern?
Entsprechend deiner persönlichen Lebenssituation kannst du einmal jährlich Beitragsanpassungen oder einmalige Zuzahlungen vornehmen, um z. B. die vollen staatlichen Förderbeträge zu erhalten. Frage dazu am besten deine MetallRente Beraterin oder deinen MetallRente Berater.
Kann ich mich auch für eine Kapitalauszahlung statt einer Rente entscheiden?
Neben der Rente kannst du dir zu Rentenbeginn einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen. Dadurch verringert sich jedoch deine zukünftige monatliche Rente und du musst die Kapitalauszahlung mit deinem individuellen Steuersatz versteuern.
Kann ich den Gesamtbeitrag in meiner Einkommenssteuererklärung geltend machen?
Die Beiträge (Ihr Eigenbeitrag + alle Zulagen = maximal 2.100 Euro jährlich) kannst du in deiner Steuererklärung in der Anlage AV als Sonderausgabe geltend machen. Du erhältst von uns deshalb jedes Jahr eine Beitragsbestätigung. Ergibt sich daraus für dich eine Steuerersparnis, die höher ist als die Zulagen, erstattet dir das Finanzamt den Mehrbetrag.
Kann ich meine Beiträge erhöhen oder verringern?
Entsprechend deiner persönlichen Lebenssituation kannst du einmal jährlich Beitragsanpassungen oder einmalige Zuzahlungen vornehmen, um z. B. die vollen staatlichen Förderbeträge zu erhalten. Frage dazu am besten deine MetallRente Beraterin oder deinen MetallRente Berater.
Kann ich den Gesamtbeitrag in meiner Einkommenssteuererklärung geltend machen?
Die Beiträge (Ihr Eigenbeitrag + alle Zulagen = maximal 2.100 Euro jährlich) kannst du in deiner Steuererklärung in der Anlage AV als Sonderausgabe geltend machen. Du erhältst von uns deshalb jedes Jahr eine Beitragsbestätigung. Ergibt sich daraus für dich eine Steuerersparnis, die höher ist als die Zulagen, erstattet dir das Finanzamt den Mehrbetrag.
Kann ich mich auch für eine Kapitalauszahlung statt einer Rente entscheiden?
Neben der Rente kannst du dir zu Rentenbeginn einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen. Dadurch verringert sich jedoch deine zukünftige monatliche Rente und du musst die Kapitalauszahlung mit deinem individuellen Steuersatz versteuern.