Arbeitskraftab­sicherung braucht jeder

Unsere Arbeitskraft ist unser wichtigstes Kapital. Wenn du sie verlierst und allein auf die gesetzlichen Leistungen angewiesen bist, musst du dich erheblich einschränken. Deswegen ist Arbeitskraftabsicherung so wichtig. Nach einem Unfall oder während einer Krankheit erhalten Beschäftigte in der Regel bis zu sechs Wochen lang ihr Gehalt vom Arbeitgeber weiter und danach Krankengeld von der Krankenkasse. Und wer auf Dauer wegen gesundheitlicher Schäden gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann? Du hast heute keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz, wenn du nach dem 02.01.1961 geboren bist. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommst du erst, wenn du nur noch weniger als sechs Stunden überhaupt irgendeine Arbeit verrichten kannst. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage bist, in deinem Beruf zu arbeiten, gehst du leer aus.

Unsere Angebote - Arbeitskraft privat absichern

Du kannst deine Arbeitskraft entweder mit einer privaten Versicherung schützen oder betrieblich über deinen Arbeitgeber als Zusatzbaustein deiner betrieblichen Altersvorsorge.

Berufsunfähigkeits­versicherung

Unsere private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dein Einkommen ab, wenn du nicht mehr in deinem aktuellen Beruf arbeiten kannst.

Erwerbsminderungs­versicherung

Unsere Erwerbsminderungsversicherung ergänzt die staatlichen Leistungen, wenn du entsprechend der gesetzlichen Regeln nur noch weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten kannst – egal in welchem Beruf.

Grundfähigkeits­versicherung

Mit unserer Grundfähigkeitsversicherung ist dein Einkommen geschützt, wenn du bestimmte körperliche und psychische Fähigkeiten verlierst.

 

Pflegeversicherung

Mit unserer Pflegeversicherung bist du abgesichert, wenn du aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls auf Pflege angewiesen bist.
 

Unsere Angebote - Arbeitskraft innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge absichern

Die betriebliche Altersversorgung bietet die Chance, neben der Altersversorgung zusätzlich Berufsunfähigkeit oder Grundfähigkeiten im Rahmen der steuerlichen Grenzen in einem Paket bedarfsgerecht abzusichern. Die Hürden für die Arbeitskraftabsicherung im Rahmen der bAV sind niedrig, denn in der Regel ist keine oder nur eine vereinfachte Risikoprüfung erforderlich. Der Schutz kann aber enden, wenn du den Arbeitgeber wechselst und ein entsprechender Zusatzbaustein nicht übernommen wird, also die Beitragszahlung endet.

Mit uns kannst du dich auch innerhalb deiner betrieblichen Altersvorsorge gegen Berufsunfähigkeit absichern. Wähle dazu einfach den passenden Zusatzbaustein. Mehr Infos gibt es hier auf unserer Seite zur betrieblichen Altersvorsorge.

Mit uns kannst du auch innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge deine Grundfähigkeiten absichern. Wähle dazu einfach den passenden Zusatzbaustein. Mehr Infos gibt es hier auf unserer Seite zur betrieblichen Altersvorsorge.

Ausgezeichneter Schutz mit MetallRente bei der Arbeitskraftabsicherung

Regelmäßig prüfen unabhängige Rating-Agenturen die Angebote zur Altersvorsorge und Arbeitskraftabsicherung in Deutschland auf Herz und Nieren. Wir freuen uns, dass alle unsere Vorsorgelösungen immer mit Bestnoten ausgezeichnet werden.

Wir beraten dich gerne

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