MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.
Im Todesfall erhalten die bezugsberechtigten Angehörigen aus dem bis dahin angesparten Versorgungskapital eine lebenslange Rentenleistung oder eine Kapitalleistung. Bei Versterben nach Rentenbeginn ist standardmäßig bei Vertragsschluss vorgesehen, dass die Rente an die Hinterbliebenen zehn Jahre
lang in gleicher Höhe gezahlt wird (bei Vertragsschluss nach dem 01.01.2022, bei früherem Vertragsschluss im Standard fünf Jahre). Diese Todesfallleistung heißt technisch gesprochen Rentengarantiezeit. Die Jahre, in denen die Betriebsrente bis zum Tod bezogen wurde, werden von der Leistung abgezogen. Bei Entscheidung für eine Rente kannst du MetallRente bis drei Monate vor dem Beginn der Rentenzahlung
darüber informieren, dass du die Todesfallleistung erhöhen oder verringern möchtest. Die Todesfallleistung kann bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren bis auf ein Kapital der 27-fachen jährlichen Rente erhöht werden, um z.B. Ehepartner oder Lebengefährtin nach dem Tod besser abzusichern. Beachten musst du dabei: Je höher die Todesfallleistung ist, desto geringer ist die Betriebsrente.