MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.

Ja, du entscheidest selbst über die Höhe deines Beitrags und damit der versicherten Berufsunfähigkeitsrente. Die maximale Rentenhöhe liegt bei 5.500 Euro pro Monat. Mit der Dynamik kannst Du Deinen Versicherungsschutz bis zu fünf Jahre vor Ablauf jährlich steigen lassen. Damit erhöht sich dein Versicherungsschutz.

Darüber sprichst du am besten mit einem MetallRente-Berater. Als Faustformel empfehlen wir, dass die Absicherung ca. 80 % deines Nettoeinkommens entsprechen sollte. Du kannst die Höhe deiner Arbeitskraftabsicherung flexibel gestalten – bis zu höchstens 5.500 Euro pro Monat.

Ja, du hast die Möglichkeit, eine jährlich garantierte Rentensteigerung von ein, zwei oder drei Prozent zu vereinbaren. Zusätzlich erhöht sich die Rente jährlich ab dem Rentenbezug um die zugeteilten Überschüsse.

Du kannst deinen Vertragsumfang ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen: ereignisunabhängig innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre und ereignisabhängig (z. B. bei Hochzeit, Beförderung etc.) sogar bis zum 50. Lebensjahr. Du hast also eine Nachversicherungsgarantie.

Ja, du entscheidest selbst über die Höhe deines Beitrags und damit der versicherten Grundfähigkeitsrente. Die maximale Rentenhöhe liegt bei 2.500 Euro pro Monat. Du kannst mit uns auch eine Dynamik von zwei bis drei Prozent Beitragssteigerung pro Jahr vereinbaren. Damit erhöht sich dein Versicherungsschutz.

Ja, du hast die Möglichkeit, eine jährlich garantierte Rentensteigerung von ein, zwei oder drei Prozent zu vereinbaren. Zusätzlich erhöht sich die Rente jährlich ab dem Rentenbezug um die zugeteilten Überschüsse.

Du kannst ohne erneute Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Scheidung etc.) den Versicherungsschutz um bis zu 100 Prozent der anfänglich vereinbarten MetallGrundfähigkeitsrente erhöhen, maximal auf 2.500 Euro monatlich. Ebenso kannst du bis fünf Jahre nach Vertragsbeginn auch ohne ein konkretes Ereignis den Versicherungsumfang erhöhen. Du hast also eine Nachversicherungsgarantie.

Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente wird individuell berechnet. Informationen zu den erreichten Anwartschaften findest du in deiner jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.

In der Basis-Variante geht das nicht. In der Flex-Variante kannst du ohne erneute Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Scheidung etc.) den Versicherungsschutz um bis zu 100 Prozent der anfänglich vereinbarten MetallErwerbsminderungsrente erhöhen, maximal auf 2.500 Euro monatlich. Ebenso kannst du bis fünf Jahre nach Vertragsbeginn auch ohne konkretes Ereignis den Versicherungsumfang erhöhen. Du hast also eine Nachversicherungsgarantie.

Ja, in der Variante Flex hast du die Möglichkeit, eine jährlich garantierte Rentensteigerung von ein, zwei oder drei Prozent zu vereinbaren. Zusätzlich erhöht sich die Rente jährlich ab dem Rentenbezug um die zugeteilten Überschüsse.

In der Variante Basis geht das nicht. In der Variante Flex kannst du ohne erneute Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Scheidung etc.) den Versicherungsschutz um bis zu 100 Prozent der anfänglich vereinbarten Erwerbsminderungsrente erhöhen, maximal auf 2.500 Euro monatlich. Ebenso kannst du bis fünf Jahre nach Vertragsbeginn auch ohne konkretes Ereignis den Versicherungsumfang erhöhen. Du hast also eine Nachversicherungsgarantie.

Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente wird individuell berechnet. Informationen zu den erreichten Anwartschaften findest du in deiner jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.

Im Tarifmodell Fix gibt es eine vordefinierte Rentenhöhe je Pflegegrad (PG). Im Tarifmodell Flex kannst du über die Rentenhöhe je Pflegegrad entscheiden.

Du kannst deinen MetallPflegeschutz bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, z. B. bei einer Heirat, der Geburt eines Kindes oder einer Beförderung.

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