MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.

Wenn du die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei aus deinem Bruttogehalt in die MetallRente eingezahlt hast („Bruttoentgeltumwandlung“), musst du die Leistungen in vollem Umfang versteuern. Auch Betriebsrentenleistungen mit Zulagenförderung (Riester) aus "Nettoentgeltumwandlung" sind voll steuerpflichtig.

Wenn du die Beiträge aus deinem Bruttoeinkommen in die Betriebsrente einzahlst, gehen sie zu 100% ohne Abzug von Steuern in den Vertrag. Deshalb kannst du diese Beiträge nicht in deiner Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Wenn du dich für eine Teilkapital- oder einmalige Kapitalauszahlung entscheidest, ist Vorsicht geboten. Denn dein Versorgungskapital musst du im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du daneben noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn bis höchstens zum 75. Geburtstag nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen. Tipp: Hol dir Rat bei einem steuerlichen Berater, z.B. auch deinem lokalen Lohnsteuerhilfeverein, der deine persönliche Einkommenssituation genau kennt.

Die Beiträge (Dein Eigenbeitrag + alle Zulagen = maximal 2.100 Euro jährlich) kannnst du in deiner Steuererklärung in der Anlage AV als Sonderausgabe geltend machen. Du erhältst von uns deshalb jedes Jahr eine Beitragsbestätigung. Ergibt sich daraus für dich eine Steuerersparnis, die höher ist als die Zulagen, erstattet dir das Finanzamt den Mehrbetrag.

Wenn du dich bei MetallRiester für eine Kapitalauszahlung in Höhe von 30% entscheidest, musst du das Versorgungskapital im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du zusätzlich noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen.

Für die Berufsunfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KV-Mitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRenteBerater und Beraterinnen.

Ja. Ausgaben für unsere Berufsunfähigkeitsversicherung gehören zu den Sonderausgaben, die du in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kannst.

Für die Grundfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KV­Mitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRente­Berater und Beraterinnen.

Ja. Ausgaben für unsere Grundfähigkeitsversicherung gehören zu den Sonderausgaben, die du in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kannst.

Für die Erwerbsminderungsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KV­Mitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRente­Berater*innen.

Ja. Ausgaben für unsere Erwerbsminderungsversicherung gehören zu den Sonderausgaben, die du in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kannst.

Wenn du unbefristet eine monatliche Pflegerente von uns beziehst, musst du darauf keine Steuern zahlen.

Ja. Ausgaben für unsere Pflegeversicherung gehören zu den Sonderausgaben, die du in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kannst.

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