17.06.2015 |
Arbeitskraftabsicherung,
Pressemitteilungen
Die gesetzlichen Leistungen zur Arbeitskraftabsicherung reichen nicht aus. Berufsunfähigkeitsschutz gibt es für jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bewahrt nicht vor Armut. Sie erreicht im Durchschnitt nur das Niveau der Grundsicherung. Um den Beschäftigten den notwendigen zusätzlichen Schutz zu ermöglichen, stellt das Versorgungswerk der Metall- und Elektroindustrie ab 1. Juli 2015 eine private Erwerbsminderungsversicherung bereit, die MetallRente.EMI (MR.EMI).