Noch mehr gute Argumente für die Vorsorge mit Betriebsrenten.
Für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten gilt seit 1. Januar 2020 eine Freibetragsregelung. Die Umwandlung der bis dahin gültigen Freigrenze für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in einen dynamischen Freibetrag ist eine Entlastung für alle gesetzlich pflichtversicherten Betriebsrentner. Bei der Freigrenze galt bisher: Lag man unter 155,75 Euro (2019) Betriebsrente im Monat, musste man nichts bezahlen. Hatte man aber nur einen Cent mehr, musste man für den gesamten Beitrag zahlen.
Die neue Regelung nutzt allen, die mit Betriebsrenten für ihr Alter sparen und wird der betrieblichen Altersversorgung einen ordentlichen Schub geben. Der seit Januar 2020 geltende Freibetrag beträgt 159,25 Euro und wird jährlich angepasst. Dieser Freibetrag bleibt beitragsfrei, egal wie hoch die Betriebsrente ist. Für die Betriebsrente oberhalb des Freibetrags zahlt man den Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag. Das gilt auch bei einer Einmalzahlung. Bei einer Kapitalzahlung wird das Versorgungskapital fiktiv auf 120 Monate verteilt und man zahlt monatlich 10 Jahre lang den entsprechenden Beitrag. 2020 liegt der Freibetrag dafür bei 19.110 Euro (120 x 159,25 Euro).
Beim Beitrag zur Pflegeversicherung ändert sich dagegen nichts. Für den Pflegebeitrag gilt die Freigrenze weiter. Das ist inkosistent und erhöht unnötig die Komplexität für die Betriebsrentner. Nachbesserungen wären hier zu wünschen.
Den neuen monatlichen Freibetrag erhält man nur einmal, gleich woher die Zahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung kommen.
Von der neuen Regelung profitieren alle Rentner. Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Betriebsrenten zahlen keine Beiträge, für andere halbiert sich der Beitragssatz. 60 Prozent der Betriebsrentner bekommen heute weniger als 318 Euro pro Monat. Auch wer eine höhere Betriebsrente von z.B. 400 Euro bezieht, wird spürbar entlastet: Er spart etwa 300 Euro jährlich.