„Verbraucherschutz ist für uns ein ganz wichtiges Ziel“
Das Handelsblatt hat ihn zu Beginn seiner Amtszeitmal als Bankenschreck bezeichnet, das Managermagazin hat ihn mit den Worten zitiert: Aufsicht müsse auch beißen können. Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Felix Hufeld spricht über die Lehren aus der Finanzmarktkrise 2008, die Aufgaben der BaFin, die Bedeutung von Verbraucherschutz, Regulierungsmechanismen, Transparenz und Vertrauen, über Sparen in Zeiten niedriger Zinsen, das Betriebsrentenstärkungsgesetz und warum er das Sozialpartnermodell für die betriebliche Altersversorgung als Chance ansieht.
Lesen Sie hier eine Kurzfassung des Interviews, das von MetallRente-Geschäftsführer Heribert Karch am 1. Oktober 2019 in Bonn geführt wurde. Das vollständige Interview im Wortlaut finden Sie in beigefügtem PDF.
Anleger und Versicherte müssen dem Bankensystem vertrauen können
„Die BaFin will ein Banksystem gewährleisten, dem Bankkunden, Versicherte und Anleger vertrauen können.“, lautet Ihr Ziel. Welche Aufgaben nimmt die BaFin wahr, um dieses Ziel zu erreichen?
Finanzgeschäfte, die Finanzindustrie in Gänze beruhen letztlich auf Vertrauen. Was tun wir also? Ich glaube, die Urmutter allen Vertrauens ist, dass jeder Kunde einer Bank, eines Versicherungsunternehmens oder eines sonstigen Finanzdienstleistungsunternehmens darauf vertrauen darf, dass man das Geld, das man einem solchen Institut anvertraut hat, auch wiederbekommt. Der entscheidende Punkt ist: Wer garantiert dieses Vertrauen? Bei dem, was wir klassisch Geld nennen, sind das letztlich staatliche Institutionen. Im Wesentlichen Zentralbanken und die damit einhergehenden Staaten. Das heißt, letztlich die öffentliche Hand. Und das glaube ich, ist ein Vertrauensbonus, den sollten wir nicht leichtfertig verspielen. Eine allein aus privaten Konstrukten gezimmerte Währung ist nach derzeitigem Dafürhalten nicht in der Lage, das zu ersetzen. Deswegen hat unser Bundesfinanzminister sich hier sehr deutlich geäußert. Ich teile diese Einschätzung. Die Stabilität und das Vertrauen in eine Währung gehören in öffentliche Hände
Die Finanzkrise 2008 und die Konsequenzen der BaFin
Die Finanzkrise von 2008 hatte das Vertrauen der Verbraucher in das Banksystem tief erschüttert. Welche Konsequenzen hat die BaFin zum Schutz der Sparer und Anleger aus der Finanzkrise von 2008 gezogen?
Seit der Finanzkrise hat es einen gewaltigen Aufschwung an Finanzregulierung gegeben, zu dem selbstverständlich nicht eine BaFin alleine, sondern viele Gesetzgeber rund um den Globus, insbesondere auch in Europa, aber natürlich auch in den USA und auch in Asien beigetragen haben. Man hat sehr viele Anstrengungen unternommen, um die Höhe und die Qualität der Eigenkapitalausstattung von Banken zu verbessern. Das gleiche gilt für Versicherungsunternehmen.
Man hat Transparenzvorschriften verschärft, man hat die Anforderungen an das Risikomanagement deutlich verschärft, man hat Fehlanreize versucht aufzulösen, denken sie an das berühmte Thema von exzessiver Vergütung. Wir haben sehr viel strengere Vorgaben, was die Möglichkeit von Vergütungsstrukturen in Banken angeht, inklusive der Möglichkeit, Geld zurückzuholen, wenn über einen Zeitraum von 3-5 Jahren nicht das eingetreten ist, wofür sie berechtigter oder unberechtigter Weise vielleicht einen Bonus bekommen haben.
Es gibt also eine ungeheure Bandbreite von Themen, die gesetzgeberisch und regulatorisch angegangen wurden und die wir als Aufsichtsbehörde, als BaFin, selbstverständlich anwenden in unserem täglichen Geschäft.
Der Verbraucherschutz spielt eine wichtige Rolle
Regulation und Aufsicht der Finanzdienstleistungsbranche sind gewichtige Aufgaben. Warum ist der BaFin der Verbraucher so wichtig?
Verbraucherschutz ist für uns ein ganz wichtiges Ziel. Wir haben dies immer schon im Auge gehabt und ich darf wiederholen: Auch aus Sicht der Verbraucher ist das Vertrauen darauf, dass das Geld, das man einer Bank oder einem Versicherer anvertraut hat, auch für diesen Zweck genutzt wird, dass ich es wiederbekomme, wenn ich es brauche, dass ich die Versicherungsleistung bekomme, wenn ich sie brauche, also das, was wir klassisch in unserer Sprache einen Solvenzschutz nennen, die Urmutter allen Verbraucherschutzes, das versteht sich von selbst. Natürlich bleibt es nicht dabei. Es geht deutlich weiter.
Spätestens seit 2015, im Sommer, hat man der BaFin das Mandat für den sogenannten kollektiven Verbraucherschutz übertragen, was wir sehr begrüßt haben und seither sehr aktiv leben. Das bedeutet, wir sind nicht dazu da und auch nicht in der Lage, individuelle Beschwernisse eines Verbrauchers aufzugreifen und zu vertreten. Dafür muss nach wie vor der Weg zum Gericht oder zum Ombudsmann oder anderen Problemlösungsmechanismen beschritten werden.
Wir können aber einschreiten, und das tun wir auch, wenn auf einer kollektiven Ebene aus öffentlichem Interesse heraus Dinge schief gehen, sagen wir mal systematisch schief gehen, besonders schwerwiegend schief gehen, sodass das Kollektiv der Verbraucher in toto beeinträchtigt sein könnte. Dann schreiten wir ein. Und auch hier hat der Gesetzgeber eine Menge zusätzlicher Vorgaben erlassen in puncto Transparenz, Aufklärung, vor Aktivitäten Aufklärung betreiben, nicht erst hinterher. Es gibt eine ganze Menge, sowohl im Wertpapierbereich wie auch in Bankenbereich, wie auch im Versicherungsbereich, was sich hier über die Jahre verbessert hat.
Transparenz, Information, Aufklärung und die Bedeutung von Regularien
Transparenz und Vertrauen sind ja nicht das Gleiche. Man könnte sagen, ich vertraue jemandem, auch wenn es nicht Transparenz ist. Transparenz kann auch eine Qual sein, weil der Kunde, der Endverbraucher die vielen Fakten überhaupt nicht beherrschen kann.
Ich glaube, dass Transparenz und Aufklärung über Fakten und die Möglichkeit, sich zu informieren, wenn ich das Bedürfnis dazu habe, durchaus eine Rolle spielt. Aber die Gleichung geht eben nicht dahingehend auf, dass man immer noch ein Papier und noch ein Papier produziert und am Schluss muss ich mich durch einen Stapel von 150 Seiten durcharbeiten, um auch nur eine kleine Transaktion…so funktioniert es nicht.
Nebenbei bemerkt, wenn Sie oder ich früh morgens in ein Flugzeug steigen und darauf vertrauen, dass Sie sicher an Ihrem Zielort ankommen, dann heißt das auch nicht, dass wir jedes Detail verstanden haben, warum die Technik sicher ist oder nicht. Wir vertrauen auf die Technik und wir vertrauen auf den Piloten. Das stimmt. Trotzdem würde ich daraus niemals den Schluss ziehen, dass Transparenz und Fakten keine wichtige Rolle spielen. Sie tun es und das hat auch der Gesetzgeber in vielen Regularien deutlich gemacht, die in den vergangenen Jahren in Kraft getreten sind. Ich nenne nur als Beispiel die berühmte MiFID II, die seit Beginn des letzten Jahres in Kraft ist und weitreichende neue Auflagen ausspricht.
Die "Taping" Debatte
Es gibt in der europäischen Debatte eine Debatte um das sogenannte „Taping“, d.h. die Aufzeichnung von Beratungsgesprächen. Die BaFin hat sich hierzu eher skeptisch positioniert. Aber solche Aufzeichnungen könnten doch gerade im Sinne des Verbraucherschutzes wirken?
Natürlich kann man das so sehen und es gibt auch viele, die das so sehen, insbesondere außerhalb Deutschlands. Vielleich sind wir Deutschen in der Beziehung - und das ist nicht nur eine Position der BaFin oder der Bundesregierung, sondern auch weit verbreitet in der deutschen Bevölkerung – ein bisschen sensibler, was das Aufnehmen von Gesprächen und von solchen Daten anbelangt.
Man muss hier zwei Dinge gegeneinander abwägen. Auf der einen Seite gibt es ein Vertrauensverhältnis zwischen einem Kunden und seinem Berater, dem er ja oft auch private Dinge offenbart, das soll er ja auch, es soll ja auch ein menschliches Vertrauensverhältnis bestehen. Auf der anderen Seite gibt es das Bedürfnis, Klarheit zu haben und zur Not auch Beweismaterial zu haben im Falle eines Streites, den es selbstverständlich auch mal geben kann.
Altersvorsorge in Niedrigzinszeiten – Finanzbranche im Wandel
Die etablierten Lebensversicherungen leiden unter dem anhaltenden Niedrigzinsumfeld. Man weiß nicht, wie sich der Rechnungszins, der Garantiezins der deutschen Lebensversicherungen, in Zukunft entwickeln wird. Was sind aus Ihrer Sicht Konsequenzen für die Menschen, die fürs Alter sparen wollen?
Wir respektieren die Unabhängigkeit der Geldpolitik selbstverständlich und kommentieren daher geldpolitische Entscheidungen grundsätzlich nicht. Was tun wir? Speziell im Bereich der Lebensversicherer und der Pensionskassen haben wir eine Reihe von Regeln entwickelt, um die Widerstandsfähigkeit der Bilanzen zu stärken, indem wir mehr Kapital in der Bilanz selbst halten. Zur Not auch unter Verzicht auf Dividendenausschüttungen und andere Arten von Ausschüttungen. Das hat erheblich dazu beigetragen, dass die Stärke der Bilanzen zugenommen hat. Damit sind wir noch nicht vollständig über den Berg.
Eine vollständige Entspannung kann man in diesem Marktumfeld nicht signalisieren. Aber wir können deutlich ruhiger schlafen als vielleicht noch vor vier oder fünf Jahren, als wir mit diesem Prozess begonnen haben. Insofern sind alle aufgerufen, insbesondere solche Unternehmen und Geschäftsmodelle, die besonders intensiv betroffen sind, alles zu tun, um ihr Geschäft wetterfest zu machen.
Mehr Aktien wagen?
Sollen die Deutschen sich einfach doch noch mal mehr der Aktie als Sparform zuwenden?
Ja und Nein. Erstens, wir machen grundsätzlich keine Anlageberatung. Da halten wir uns ein bisschen zurück. Richtung ist, ja, in dem Sinne, wenn Sparprodukte, die nur auf Zinsen beruhen, praktisch nichts mehr abwerfen, muss man sich logischerweise ein Stück weit umtun, was gibt es denn sonst noch so. Und Aktiensparen ist, wenn man es über viele Jahre und Jahrzehnte betrachtet, eine sehr vernünftige Form. Auf der anderen Seite allerdings ist jeder Einzelfall verschieden.
Das Sozialpartnermodell – exklusiv und mit Aufsicht der BaFin
Sie beaufsichtigen auch Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Nun gibt es ein neues Gesetz, das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das den Tarifparteien eine sozusagen exklusive Macht gibt, ein sogenanntes Sozialpartnermodell. Da damit mehr Freiheit in der Kapitalanlage verbunden ist, keine Garantien gegeben werden, sogar nicht einmal gegeben werden dürfen, hat die BaFin dann weniger zu tun mit solchen Modellen? Weniger zu beaufsichtigen?
Nein, keineswegs. Wie eben schon gesagt, auch diese Sozialpartnermodelle, die das Betriebsrentenstärkungsgesetz vorsieht - die ja bislang bedauerlicher Weise noch nicht das Licht der Welt erblickt haben und ich würde mir sehr wünschen, dass sie das tun, weil ich glaube, dass sie eine große Chance für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland sind - unterliegen selbstverständlich auch einer Finanzaufsicht durch die BaFin.
Allein die Tatsache, dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz das Aussprechen von Garantien verbietet, heißt ja noch lange nicht, dass die Vehikel die dabei dann entstehen, nicht einer allgemeinen Finanzaufsicht durch die BaFin mehr unterfallen, das tun sie.
Und es gibt viele Aspekte, die in diesem Kontext nach wie vor einer ganz klassischen Aufsicht bedürfen. Nehmen wir Anlageverhalten, nehmen wir die allgemeinen Vorgaben zum Thema Risikomanagement, nehmen wir einige spezifische Vorgaben, die das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Glättungs- und Sicherungsvorgaben vorsieht, um die Nichtvergabe von Garantien mit einem Mindestmaß an Sicherheit auch für die Begünstigten zu verquicken und zu verbinden. Da gibt es ganz viele Aspekte, die nach wie vor durch die BaFin zu beaufsichtigen wären. Also wir würden auch dort am Ball bleiben.
Tarifparteien könnten mit Sozialpartnermodellen deutschen Kapitalmarkt stärken
Sie haben in einem Vortrag mal gesagt, es kann den Tarifparteien doch nicht egal sein, wer heute in die DAX-Unternehmen investiert. Was meinen Sie damit?
Wir Deutsche exportieren ja nicht nur viele Maschinen und Autos. Wir exportieren auch sehr viel Kapital. Und dieses Kapital fließt dann in die Hände von englischen, amerikanischen und zunehmend auch asiatischen institutionellen Investoren, die ihrerseits dann natürlich dieses Geld wieder weltweit anlegen und u.a. auch sehr stark in einen hochattraktiven Markt namens Deutschland – in DAX-Konzerne oder sonstige Anlageformen.
Und darauf bezog sich meine Aussage, dass es auch den Tarifparteien nicht egal sein kann, wenn wir die Chance haben, mehr von diesem Kapital, das wir erst einmal in andere Hände exportieren, in deutschen oder europäischen Strukturen anzusammeln, z.B. in Sozialpartnermodellen, hätten wir eine eigene Kapitalmarktstärkung und könnten dann natürlich auch als deutsche oder europäische Investoren in DAX-Konzerne oder sonstige deutsche Unternehmen investieren. Und ich gehe davon aus, dass es den Tarifparteien nicht gleichgültig sein kann, von welcher Seite die Eigentümer- oder Investorenstellung gegenüber „ihren“ Unternehmen kommt.
Nachhaltigkeit der Finanzwirtschaft – schrittweise Entwicklung allgemeiner Standards
Sie werden auch damit befasst sein, in der Frage der Nachhaltigkeit stärker zu beaufsichtigen. Sie haben selbst gesagt, wer langfristig im Finanzsektor erfolgreich sein will, kommt an diesem Thema nicht mehr vorbei. Es gibt auch sehr viele Bedenken z. B. zum Thema eines Kriterienkatalogs, was ist die Linie der BaFin in dieser Frage?
In der Tat. Auch wir als Aufsichtsbehörde sind fest davon überzeugt, dass auch die Finanzindustrie mit allen Sektoren an einer ernsthaften Beschäftigung mit Fragen, die man gemeinhin mit nachhaltiger oder mit grüner Finanzierung bezeichnet, nicht vorbeikommt. Wir müssen uns dem Thema allerdings Schritt für Schritt nähern. Brutaler staatlicher Zwang geht hier in die falsche Richtung. Wir konsultieren seit wenigen Tagen ein so genanntes Merkblatt. Wir sind ja eine ordentliche Behörde, die arbeitet gerne mit so etwas wie einem Merkblatt. Wir hören sehr genau hin und möchten dann unter Berücksichtigung der Reaktionen, die wir bekommen noch vor Jahresende ein solches Merkblatt, das vielleicht in Wahrheit eher aus 25-30 Blättern bestehen wird, publizieren.
Wir möchten damit eine Rahmenvorgabe entwickeln, innerhalb derer Finanzinstitutionen, beginnend auch mit Banken, in der Lage sind, sich auf der Ebene der Strategie, auf der Ebene der Unternehmensführung und auf der Ebene des Risikomanagements und auf weiteren Handlungsebenen, die einem Management zur Verfügung stehen, in einer strukturierteren Form mit Fragen nachhaltiger Finanzierung auseinanderzusetzen. Das ist ein erster merklicher Schritt. Wir wollen hier noch keine rechtlich verbindlichen Vorgaben machen. Wir wollen aber, dass sich peu à peu ein allgemeiner Standard entwickelt und setzen damit einen ersten aufsichtlichen Impuls. Wir nennen das eine aufsichtliche Erwartung, die noch keine harte, rechtliche Bindungswirkung erzeugt. So glauben wir, dienen wir dem Thema und auch allen Marktteilnehmern am meisten, um Schritt für Schritt Orientierungen zu schaffen.
Herr Hufeld, herzlichen Dank für dieses Gespräch.
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MetallRente wurde 2001 als gemeinsame Einrichtung der beiden Sozialpartner Gesamtmetall und IG Metall gegründet. Das Versorgungswerk stellt Angebote für die betriebliche und private zusätzliche Altersvorsorge sowie die Absicherung von Berufs-, Erwerbsunfähigkeit, Pflege und Hinterbliebenen bereit. Dem Versorgungswerk der Metall- und Elektroindustrie haben sich auch die Stahlindustrie und die Branchen Textil und Bekleidung, IT sowie Holz und Kunststoff angeschlossen. Kontakt: MetallRente GmbH, Bettina Theek, Medien / Öffentlichkeitsarbeit, Rotherstraße 7, 10245 Berlin, Tel.: 030 / 20 65 85 81, E-Mail: bettina.theek@metallrente.de, www.metallrente.de