Gastbeitrag von Prof. Dr. Thomas Dommermuth: Langfristig investieren anstatt kurzsichtig sparen!

sozialpartnermodell

Ich freue mich, dass ich Prof. Dr. Thomas Dommermuth für einen Gastbeitrag gewonnen habe. Er spricht mit uns über die Verwaltung von Staatsfinanzen und das Gutachten von Professor Dirk Kiesewetter. 

In der betrieblichen Altersversorgung geht es seit jeher um Staatsfinanzen und wofür sie ausgegeben werden. Dazu liegen zwei Gutachten vor – das des Teams um Prof. Kiesewetter im Auftrage des BMF und das von Prof. Dommermuth im Auftrage des Finanzanbieters Fidelity International. Beide versuchen zu objektivieren

Beide Studien unterwerfen sich dem Prinzip fiskalpolitischer Vorsicht. Ausgaben des Staates müssen vermieden oder gegenfinanziert werden. Es ist wie im richtigen Leben – will man etwas erreichen so muss man investieren. Natürlich will man Mittel, die man in die Investition steckt, wieder herausbekommen.

Will man nichts in einen Prozess investieren, so kann man nichts erreichen. Es ist der Unterschied zwischen langfristigem und kurzfristigem Denkansatz. Und da unterscheiden sich ja häufig die Denkweisen – und manchmal auch Gutachten.
Der öffentliche Fokus liegt aktuell vor allem auf dem Kiesewetter-Gutachten. Ich plädiere für eine sorgfältige Betrachtung beider – also auch des Dommermuth-Gutachtens.

Thomas Dommermuth war so freundlich, seine Essentials für uns zusammenzufassen. Hier sind sie.

Der unbedingt notwendige Reformprozess droht zu scheitern

von Thomas Dommermuth

Die verfügbare gesetzliche Rente nach Abzug von gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuer liegt aktuell im Schnitt bei ca. 1.000 € pro Monat; Rentnerinnen verfügen noch nicht einmal über 650 € durchschnittlich. Die Versorgungs-Lücke ist selbst für gut Verdienende enorm groß, Altersarmut für sehr viele Menschen kaum noch zu vermeiden.

Die Reformen der Vergangenheit haben sich größtenteils als wirkungslos erwiesen bzw. sind verpufft:

Die Riester-Rente stagniert seit 3 Jahren bei rd.16 Mio. Verträgen; aufgrund der geringen Volumina ist das daraus resultierende Rentenniveau allerdings vernachlässigbar klein. Außerdem verschwinden zahlreiche Riester-Renten im schwarzen Loch der Grundsicherung, da sie anrechnungspflichtig sind.

Rürup-Renten-Verträge sind seit 2005 sehr langsam auf lediglich 2 Mio. gestiegen und werden hauptsächlich von Selbständigen abgeschlossen.

Die betriebliche Altersversorgung, deren Pensionsvermögen in anderen europäischen Ländern bis zu 160% des Bruttoinlandsproduktes ausmacht, könnte auch in Deutschland die stärkste Waffe gegen flächendeckende Altersarmut sein. Indes lediglich 30% der Arbeitnehmer in KMU haben eine Betriebsrente, 70% nicht und: Wenn eine Betriebsrente gezahlt wird, ist ihr Volumen für die Masse der Arbeitnehmer bei weitem nicht groß genug, um die enorme Versorgungslücke zu schließen.

In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung verankert, die Betriebsrente zu stärken, da sie aufgrund ihres Kollektivcharakters und der hohen Förderungsmöglichkeiten durch Staat und Arbeitgeber eine besonders schnelle Schließung der Versorgungslücke erwarten lässt. Seitdem sind wertvolle Jahre vergangen, in denen nichts passiert ist, weil sich die maßgeblichen Ministerien nicht einig sind.

Die Konsequenzen werden dramatisch

Altersarmut für erhebliche Teile der Arbeitnehmer und deutlich niedrigere Renten für alle heute Erwerbstätigen drohen.

Die Binnennachfrage in Deutschland wird stetig geringer, da weniger Erwerbstätige und viel mehr Rentner existieren, die aufgrund der Zunahme der durchschnittlichen Lebenserwartung um ca. zwei Jahre pro Jahrzehnt noch länger leben und weniger Geld zur Verfügung haben werden.

Auch die Steuereinnahmen der Zukunft werden darunter erheblich leiden.

 Die Absurdität des Handelns

Um die künftigen Steuereinnahmen im Rahmen des dramatischen demographischen Wandels zu stabilisieren, muss der Staat heute in die Zukunft investieren. Aber dies tut die Bundesregierung extrem halbherzig:

Einerseits fordert und fördert sie private und betriebliche Initiative zur Altersvorsorge.

Andererseits ist sie extrem zurückhaltend bei dem konsequenten Ausbau der Förderung, um ihre heutigen Steuer- und Sozialversicherungs-Einnahmen nicht zu gefährden. So feilscht das Bundesfinanzministerium gegenwärtig geradezu kleinkariert um die zu Recht geforderte Erweiterung der steuerfreien Höchstgrenzen des § 3 Nr. 63 EStG.

Diese Haltung ist in doppelter Hinsicht absurd:

Zum einen aus Sicht der künftigen Rentner: Wenn der Staat Menschen zu einem für den Einzelnen und die Gesellschaft dringend notwendigen verstärkten langfristigen Spar- und Vorsorgeverhalten gerade in Zeiten niedrigster Zinsen animieren will und dies auch im Koalitionsvertrag festgelegt hat, muss er eine entsprechend attraktive Förderung gewähren, so wie das z.B. mit der Abwrackprämie gemacht wurde.

Aber auch aus der Sicht des Staates als Empfänger von Steuern und Sozialabgaben selbst: Kein Unternehmer kann seine künftigen Umsätze und Gewinne steigern, wenn er heute nicht investiert! Dies gilt umso mehr in Zeiten gravierender demographischer Veränderungen

Der Staat schadet sich daher selbst, wenn er nun lediglich eine halbherzige Reform der betrieblichen Altersversorgung auf den Weg bringen will, die nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums nichts kosten darf.

 Leitgedanken der Studie

Die vom Steuerberater Prof. Dr. Thomas Dommermuth erarbeitete Studie zeigt: eine konsequente und attraktive Erhöhung der aktuellen Förderung der bAV zahlt sich für den Staat langfristig aus (schwarze Null): Was er heute an Steuer- und SV-Einnahmen verliert, gewinnt er später über die nachgelagerte Belastung der zusätzlichen Renteneinnahmen. Das braucht er auch, wenn die über 65 bis 67jährigen im Laufe der Zeit eine immer größere Gruppe bilden.

Ein durchschnittlich verdienender Arbeitnehmer muss nach konkreten Berechnungen der Studie zur Schließung der späteren Versorgungslücke im Schnitt 20% (!) seines heutigen Bruttoeinkommens in seine Altersvorsorge investieren; das entspricht rd. einem Drittel seines verfügbaren monatlichen Einkommens.

Da diese Aufwendungen zu den Kosten für Wohnraum, den Fixkosten für Mobilität und den übrigen Lebenshaltungskosten hinzutreten, kann der Erwerbstätige sie alleine kaum verkraften. Er braucht zu ihrer Finanzierung grundsätzlich die Unterstützung des Staates und ggf. seines Arbeitgebers.

Die betriebliche Altersversorgung kann in ihrer gegenwärtig geltenden Form das Ziel, einen Beitrag für die Vorsorge in Höhe von jenen ca. 20% des Bruttoeinkommens mit staatlicher Förderung aufzubringen, auch zusammen mit der Riester-Versorgung für die Masse der Arbeitnehmer nicht erreichen, denn dazu sind die Höchstgrenzen der Steuer- und Sozialabgabenbefreiung zu gering.

Eine deutliche Aufstockung des gem. § 3 Nr. 63 EStG steuer- und gem. § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV gleichzeitig sozialabgabenfreien Höchstbeitrags für Direktversicherungen, Pensionskasse oder Pensionsfonds von bisher 4% auf mindestens 10% ist daher erforderlich. Zwar ermöglichen betriebliche Direktzusagen oder Unterstützungskassen schon heute eine Erweiterung jener nicht steuerbaren Höchstgrenzen, für die Masse der Arbeitnehmer ist jedoch eine Kombination aus Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds einerseits und Direktzusage oder Unterstützungskasse andererseits zu komplex und aus Sicht des Arbeitgebers viel zu verwaltungsaufwändig.

Ein „Sozialpartner-Modell“, wie es das Bundesarbeitsministerium vorschlägt, kann – auch in der durch das Gutachten von Hanau/Arteaga vorgeschlagenen erweiterten Fassung – die kontraproduktiven steuerlichen Rahmenbedingungen nicht durch die bloße Einbeziehung der Tarifparteien überwinden, solange diese Schwachstellen in der Förderung nicht beseitigt werden.

Die wichtigsten Vorschläge im Detail

Die dringend erforderliche Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung auf möglichst alle Arbeitnehmer in unserem Lande ist nur möglich, wenn wir die Attraktivität dieser Vorsorgeform deutlich steigern. Nachfolgend konkrete Vorschläge dazu:

Höchstgrenze 3.63 deutlich erhöhen!

Eine Heraufsetzung der Höchstgrenze des § 3 Nr. 63 EStG/ § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV ist aus folgenden Gründen unbedingt erforderlich:

3 Nr. 63 EStG/ § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV gelten für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Im Vergleich zu Direktzusagen und Unterstützungskassen sind sie auf Arbeitgeberseite deutlich weniger verwaltungskostenintensiv (kein PSV-Beitrag bzw. nur 20%, keine versicherungsmathematischen Gutachten, Vermeidung der Rentenanpassung gem. § 16 BetrAVG möglich etc.), dafür aber wesentlich flexibler (z.B. bei Wechsel des Arbeitgebers) und somit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Direktzusagen und U-Kassen grundsätzlich vorzuziehen.
Problem: Die Höchstgrenze der § 3 Nr. 63 EStG/ § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV von 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzlichen Rentenversicherung (plus ggf. 1.800 € bei der Einkommensteuer) ist deutlich zu gering, da der Arbeitnehmer, wie oben festgestellt 20% seines Bruttoeinkommens bräuchte (s.o.).

Konsequenz: Eine Erhöhung der Höchstgrenze auf sehr deutlich über jene 4% ist notwendig.

Die Verweigerungshaltung des Bundesfinanzministeriums zu einer drastischen Heraufsetzung und das kleinkarierte Feilschen um eine Erhöhung um wenige %-Punkte ist unwürdig und aus zwei Gründen geradezu absurd:

Grund 1: Diejenigen, die bisher mehr als 4% der BBG anlegen wollten (z.B. Führungskräfte), haben dies mit Direktzusage bzw. Unterstützungskasse getan. Künftig würden solche Arbeitnehmer bei einer Erweiterung der genannten Höchstgrenze mehr Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds machen. Steuer- und Sozialabgaben-Einnahmen würden sich dadurch nicht verändern!
Grund 2: Für diejenigen, die erstmals betriebliche Altersversorgung (bAV) abschließen bzw. ihr bAV-Volumen erhöhen wollen, ist die Ausweitung der Fördergrenzen der § 3 Nr. 63 EStG/ § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV ein wichtiges Signal. Wenn es die Bundesregierung wirklich ernst meinen würde mit ihrem Appel, Eigeninitiative bei der Altersvorsorge zu erhöhen, ist die Ausweitung jener Fördergrenze alternativlos. Wie oben ausgeführt: Die Ausweitung jener Fördergrenze ist eine dringend notwendige Investition in die Zukunft unseres Landes und der künftigen Einnahmen des Staates. Ein Feilschen um wenige %-Punkte ist kleinkariert und unwürdig und vermittelt den Eindruck, die Politik meine es nicht ernst mit ihrem Appel zur Eigeninitiative bei der Altersvorsorge .

Direktzusagen fair gestalten!

Direktzusagen sind derzeit zu kostspielig für den Arbeitgeber, da sie wegen der deutlich zu geringen steuerbilanziellen Pensionsrückstellungen und der gleichzeitig erheblichen Steuerbelastungen von Rückdeckungsinstrumenten doppelt bestraft werden. Die Einführung eines Saldierungsgebotes in das Steuerrecht nach dem Muster des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB oder zumindest der Bewertungseinheit, wie § 254 HGB sie kodifiziert, ist eine praktikable Lösung.

Sozialabgaben symmetrisch gestalten!

Die volle Belastung von Betriebsrenten mit Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (KVdR) gefährdet die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung ganz erheblich und reduziert ihre Renditen nicht selten unter diejenigen der privaten und nicht geförderten Vorsorge (sog. Schicht 3), die noch dazu flexibler als die betriebliche Altersversorgung in Bezug auf Mindestalter und Hinterbliebenenabsicherung ist.

Ein gesetzlich verordneter Arbeitgeberzuschuss in Höhe der beim Arbeitgeber ersparten Sozialabgaben würde die problematische Asymmetrie der Beteiligung des Arbeitnehmers an Nutzen (halbe Sozialabgaben-Ersparnis) und Lasten (volle Belastung mit KVdR-Beiträgen und Reduzierung der gesetzlichen Rente) beseitigen.

Anrechnung auf die Grundsicherung abschaffen!

Die Anrechnung der Betriebsrenten auf die Grundsicherung ist nicht hinnehmbar, da sie den Geringverdienern jede Motivation zur Eigeninitiative via betrieblicher Altersversorgung raubt und den Staat unnötiges Geld kostet.

Opting Out einrichten!

Die reformlos vertane Zeit ist mittlerweile so weit fortgeschritten, dass ein rein freiwilliger Prozess der Verbreitung auch mit attraktiven Anreizen nicht mehr erfolgreich im Sinne der Reformziele sein kann. Wir benötigen dringend Regelungen zur automatischen Einbeziehung in die betriebliche Altersversorgung, zumal solche auto-enrollments im Ausland große Erfolge bewirkt haben.

Zur Flankierung und schnellen Umsetzung ist ein Opting-Out Modell geeignet. Eine solche Regelung bildet den Rahmen für die Reform, ohne den die Steigerung der Abdeckungsquoten der betrieblichen Altersversorgung im dringend erforderlichen Umfang und der angemessenen Versorgungshöhe nicht zustande kommen wird.

Zusammengefasst: sechs Gebote einer bAV-Reform

Folgendes Gesetzesreformpaket („„Sechs Gebote der bAV-Reform“) wird daher dringend vorgeschlagen:

Belastung der betrieblichen Altersversorgung mit gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung reduzieren,
Arbeitgeberzuschuss gesetzlich für verbindlich erklären,
Deutliche Aufstockung von Beitragshöchstgrenzen im EStG und in SvEV/SGB IV,
Abzinsungssätze in Handels- und Steuerbilanz ändern,
Anrechnung der betrieblichen Altersversorgung auf die Grundsicherung beseitigen und
gesetzliches Opting-Out einführen.

Schlussbemerkung

Eine grundlegende Gesetzesreform zu Gunsten einer attraktiveren betrieblichen Altersversorgung, wie sie in der Dommermuth-Studie ausführlich beschrieben wird, mit Opting-Out und Beseitigung der Anrechnung der Betriebsrente auf die Grundsicherung zahlt sich für den Staat, die Gesellschaft und die Wirtschaft eindeutig aus:

Die Reform finanziert sich von selbst, da sich die quantifizierbaren Wirkungen aus Kosten und Einnahmen des Fiskus und der Sozialversicherungsträger zu einer „schwarzen Null“ saldieren. Darüber hinaus steigern die nicht quantifizierbaren Wirkungen (z.B. die Sicherung von Arbeitsplätzen, Reduzierung von Transferleistungen der Bundesagentur für Arbeit, politische Stabilität und Wahlverhalten bei künftig deutlich gesteigertem Rentneranteil) die Zufriedenheit der Menschen in unserem Land und helfen auf diese Weise, das soziale Klima und das Vertrauen der Bürger in den Staat nachhaltig zu sichern.