Die Betriebsrente ist das am meisten fortgeschrittene und am besten ausformulierte Reformkonzept der Bundesregierung. Doch sie steht im Schatten, obwohl sie mit einer Zielgruppe von über 30 Millionen Menschen das rentenpolitische Prestigeobjekt der Koalition ist.
So ungefähr wissen wir ja alle was Schattenbanken sind. Aber eine Schattenreform - die kennen wir noch nicht. Schattenbanken - ich meine die legalen und beaufsichtigten - haben für die Finanzierung der Wirtschaft eine ebenso große Bedeutung wie Geschäftsbanken. Das haben sie mit der aktuellen Rentendebatte gemeinsam. Die Reform im Rentenschatten ist zugleich die wichtigste der letzten 15 Jahre - das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Die Betriebsrente ist für die Gestaltung eines nachhaltig robusteren Rentensystems, was die Schattenbanken für die Wirtschaft sind: sehr bedeutend und zu wenig beachtet. Sie ist - ganz und gar unfreiwillig - unsere Schattenrente.
Das gilt jedenfalls für die öffentliche Debatte. Bei Presseclub und Anne Will spielt alles eine Rolle, was mit Renten zu tun hat. Nur die Betriebsrente mit Ausnahme ihrer Erwähnung durch Ministerin Nahles nicht ein einziges Mal. Freud hätte das sicher Verdrängung genannt.
Dabei ist sie das am meisten fortgeschrittene und am besten ausformulierte Reformkonzept der Bundesregierung. Alles sonst im Land breit Diskutierte ist offen - die obere und untere Haltelinie der Ministerin, Ost-West-Angleichung, neue Mütterrente, Solidarrente und erst recht die jeweiligen Finanzierungsquellen. Die Betriebsrente steht im Schatten, ist aber mit einer Zielgruppe von über 30 Millionen Menschen das rentenpolitische Prestigeobjekt der Koalition.
Staatsinterventionismus oder Tarifpolitik?
Der nun vorgelegte Reformentwurf ist nämlich nichts weniger als die volle Integration der betrieblichen Altersversorgung in die Rentenpolitik. Daraus könnte vielleicht sogar ein Rentensystem mit einem dualen Kern - Staat und Betrieb - in vollem Umfang entstehen. Das ist nämlich die Rentenarchitektur in nahezu allen Ländern die in internationalen Vergleichen der Alterseinkommen gut abschneiden.
Aber weder Modelle wie die Schweiz noch Großbritannien sind Kopiervorlagen für Deutschland. Statt Staatsinterventionismus soll bei uns der Weg über die Tarifparteien gewählt werden. Das ist im deutschen Sozialstaat mit seinem ausgebauten System der Tarifautonomie folgerichtig.
Die Tarifparteien sollen die Poolposition auf der neuen Strecke bekommen und Referenzen setzen, die auch nicht tarifgebundene Unternehmen anwenden können. Im Gesetz wohlüberlegt platzierte Bezugsmöglichkeiten auf den einschlägigen Tarifvertrag setzen allerdings voraus, dass in möglichst allen Branchen solche Tarifverträge auch entstehen. Ja - es würden Hürden für diejenigen Unternehmen vorhanden sein, die von den neuen Möglichkeiten ebenfalls Gebrauch machen wollen, aber nicht sehr große. Der Einstieg wäre gemacht. Und die Gewerkschaften, die das Modell überwiegend begrüßen, werden Kooperationsbereitschaft zeigen. Denn sie wollen deutlich mehr für die Altersversorgung tun. Weil die Mitglieder es zunehmend erwarten.
Zinsen kürzen Renten
Im Spielfeld liegt ein neuer Ball der es in sich hat: die Möglichkeit den Arbeitgeber durch eine reine Beitragszusage von seiner gesetzlichen Einstandspflicht freizustellen. Der Ball ist so interessant, dass neue tarifvertragliche Zuflüsse in die bAV ohne diese Option wenig wahrscheinlich werden.
Ein Einstieg in eine bessere Welt oder in eine race to the bottom, wie verschiedentlich befürchtet wird? Bei bereits erdienten Ansprüchen sind Absenkungen an strenge Voraussetzungen gebunden und finden praktisch nicht statt. Jenseits dieser Sicherheit gibt es bereits heute Reduzierungen - nicht im Eiltempo, sondern in kleinen Schritten. Dies aber weniger dort, wo Arbeitgeber aus der Sache raus wollen, denn das sind die wenigsten, sondern vielmehr dort, wo eine Zusage an Verzinsung gebunden ist. Niedrige Zinsen sind der eigentliche Treiber sinkender Rentenversprechen.
Zurück in die Norbert-Blüm-Ära? Würde dies in Deutschland funktionieren, wäre es manchem eine Erleichterung und die Betriebsrente könnte ein schönes Zubrot sein. Es scheint hier, als habe sich die Demographiedebatte ein wenig zu sehr in den Vordergrund gedrängt. Unser zentrales Thema ist nicht so sehr die Demographie, sondern der gesellschaftliche Finanzierungskonsens für das Alter. Der ist nämlich in den 90ern zerbrochen. Aber das sagt man nicht so gerne.
Alter oder neuer Konsens?
Umso lieber wird derzeit nach Österreich geschaut, wo die gesetzliche Rente eine erheblich höhere Lohnersatzrate erlaubt als in Deutschland. Mit welcher Kraft, welcher politischen Konstellation wäre eine solche in Deutschland heute zu erzielen? Meine Prognose: Überhaupt nicht - siehe die obere Haltelinie der Arbeitsministerin. Das ist nämlich die Beitragshöhe. Alle Vorschläge auf dem Markt wollen mehr oder weniger Löcher Stopfen mit dem Ziel armutsfester Renten. Gute Renten wären mir lieber. Die standen im Mittelpunkt der Adenauer-Ära mit einem Versorgungsziel von 75 Prozent. Heute wären sie ein echter Beitrag zu politischer Kultur und faktenbasiertem Wählerverhalten in unserem irritierten Land. Früher gab es einen rentenpolitischen Allparteienkonsens. Der ist zwar suspendiert, aber eine alte Wahrheit ist: Rentenpolitik ist nur im (Finanzierungs-)Konsens machbar. Und in Österreich ist der auch nicht mehr so ganz der Alte.
Was ist an Kapitaldeckung kritisch? Ja - die Zinsen. Die Risiken auf den Kapitalmärkten und - so sagen nicht wenige - im ganzen Währungssystem. Wir haben an allen Ecken zu viel Schulden im System und produzieren zu viel Kreditgeld. Dabei könnte Kapitaldeckung auch die Realwirtschaft finanzieren. Aber das versicherungszentrierte deutsche Aufsichtsrecht ist dagegen. Wie wäre es, die Ökonomie mit starken institutionellen Investoren zu unterstützen? Das ginge mit Aktien und anderen Anteilspapieren. Dort gibt es schwankend hohe, bei unseren bislang dominierenden Schuldtiteln stabil niedrige oder gar keine Renditen.
Auch die gesetzliche Rente ist nie sicher. Bei gleicher Ausgabenpolitik ist sie abhängig von Entwicklungen des Arbeitsmarktes und der Demographie. Zu den Chancen einer expansiveren Ausgabenpolitik siehe oben.
Ein holländischer Arbeitnehmer mit einem Versorgungsgrad von 70 bis 90 Prozent seines aktiven Einkommens - gebildet hälftig aus gesetzlicher und kapitalgedeckter betrieblicher Rente - hat einen Risikopuffer für Schwankungen, den deutsche Beschäftigte nicht haben. Und das ist unser eigentliches Dilemma: Der Aufbau eines Kapitalstocks braucht Zeit, etwa ein Arbeitsleben. Zeit, die andere Länder seit Jahrzehnten genutzt haben und wir viel zu wenig. Wir haben in der Bevölkerung weniger Risikopuffer im Alter und nun weniger Zeit. Je länger wir warten, desto enger wird die hohle Gasse.
Beitragszusage - Risiko oder Chance?
Womit die Bedeutung dieser unscheinbaren Innovation markiert ist: Mit der Beitragszusage kann erheblich mehr in Substanzwerte, also Unternehmen, an Stelle von Schuldtiteln investiert werden. Aber es gäbe in ihr keine Rentengarantie. Und das weckt Befürchtungen.
Nicht nur Menschen in angelsächsischen, auch solche in sozialpolitisch ambitionierteren skandinavischen Staaten haben hier ein viel entspannteres Denken. Ein Verständnis von Rendite und Risiko müssen wir in Deutschland erst noch lernen. Der Gesetzgeber fährt nun ein klares Manöver, das einen lange fälligen Lernprozess initiieren hilft. Dabei werden bestehende Zusagearten nicht beschädigt. Für Sicherheitsbewusste stehen Garantien in den bekannten Zusagearten weiterhin zur Verfügung. Aber Garantien unterhalb dieser Niveaus wären keine mehr, sondern Modelle, mit welchen allenfalls noch die Illusion werthaltiger Altersversorgung genährt würde. Garantien, die nach Abzug von Kosten faktisch Geldverlust bedeuten, kann man niemandem erklären. Sofern man Garantien gibt, müssen diese auch glaubwürdig sein. Nur dann kann der Bürger klare Entscheidungen treffen. Nur dann kann auch der Arbeitgeber eine wertgeschätzte Altersversorgung im Unternehmen organisieren.
Bei alledem stellt die Beitragszusage keine unkalkulierbare Risikowelt für die Beschäftigten dar. Durch Sicherungspuffer und Anbindung an die Tarifparteien, die eine erhebliche Rolle in der Governancedieser neuen Tarifrente bekämen, wären Rentenversprechen gestaltbar, die typische Kosten starrer Garantien vermeiden. Ein solches Modell wird in anderen Ländern als Zielrente bezeichnet. Hier werden sowohl Erwartungswerte als auch die Maßnahmen ihrer Erreichung genau definiert - in den Niederlanden beispielsweise durch die Tarifparteien.
Ein für den Sparer kaum sichtbarer, für die Architektur der Systeme aber erheblicher Vorteil des Verzichts auf Garantien sind die Eigenmittelanforderungen an die Versorgungsträger. Sie wurden für Garantieprodukte in der Vergangenheit durch Solvency II und Zinszusatzreserve immer höher geschraubt - letztlich scharfe Renditebremsen. Anders bei der Beitragszusage: Für ein solches Versorgungskapital betragen sie neben einigen kleineren Posten nur ein Prozent der Deckungsrückstellungen. Auch Rückdeckungsversicherungen könnten eingebaut werden, ohne den Charakter der Beitragszusage zu verändern.
Das Rentenversprechen wäre nicht weg, es würde weicher; Schwankungen wären - allerdings in tarifvertraglich definierbaren Korridoren und durch den vom Gesetz geforderten Kapitaldeckungsgrad - möglich, aber dafür zu erheblich höheren Renditen, die das Versorgungskapital über die Jahre gegenüber heutigen Garantiemodellen mehr als verdoppeln können. Der Anlagezeitraum ist eines unserer größten verborgenen Probleme. Unzählige Verträge werden nicht bis zum Ende durchgehalten.
Es gibt in Deutschland keinen Ort wo der neue Lernprozess glaubwürdiger organisiert werden könnte als in den Unternehmen und durch die Tarifparteien. Und die Betriebsrente käme aus dem Schatten in den Scheinwerferkegel als zweite Säule eines robusten Rentensystems meint.
Ihr und Euer
Heribert Karch